TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2013 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2013. Ablehnung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss lag bei 4,2 (VJ 1,3) Mio. EUR, das rechnerische Ergebnis je Aktie bei 1,02 EUR. Dierig bewegt sich zwar - nach einem völligen Dividendenverzicht im Vorjahr - in die richtige Richtung. Dennoch stufen wir die diesjährige Ausschüttungsquote in Höhe von 19,6% gemessen am Konzernjahresergebnis vor dem Hintergrund einer über die eigene Zielquote gestiegenen Eigenkapitalausstattung, der maßvollen Investitionsplanung und der positiven Ertragsperspektiven als zu gering ein. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013. Zustimmung Begründung: In einem herausfordernden Umfeld lag die Geschäftsentwicklung im Plan. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist durchaus aussichtsreich. Der Zuwachs des Anlagevermögens (Immobiliensparte) ist höher als die Neuverschuldung, die Finanzierung weiteren Wachstums erfolgt damit solide und im langfristigen Anlegerinteresse. Im schwierigen Textilgeschäft behauptet sich das Unternehmen mit Marktanteilszuwächsen in wichtigen Märkten. Die Dierig AG erreichte in allen Geschäftsbereichen positive Ergebnisbeiträge und auch die Perspektiven stimmen positiv. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Die Berichterstattung lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten im Rahmen seiner Beratungs- und Kontrollfunktion vollumfänglich nachkam.
TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Anpassung des bestehenden Organschafts- und Gewinn- und Verlust-Übernahmevertrages. Zustimmung Begründung: Die Anpassungen sind einer gesetzgeberischen Anpassung geschuldet. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. Ablehnung Begründung: Angesichts der aus Sicht der SdK zu opulenten Beratungshonorare für Steuerberatung (39T €) im Vergleich zum Abschlussprüfungshonorar (74T €) und der damit verbundenen Gefährdung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung lehnt die SdK die Wiederwahl des bisherigen Abschlussprüfers ab. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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