TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2013 Zustimmung Begründung: Die HV ist für die Beschlussfassung zuständig, da es sich bei CEWE jetzt – seit dem 1. Oktober 2013 - um eine KGaA handelt (§ 286 Aktiengesetz). Soweit ersichtlich, sind die angesprochenen Abschlüsse und Berichte vollständig und fachlich kompetent aufgestellt worden, der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin ist uneingeschränkt. Der Aufsichtsrat hat seine Billigung erteilt. Aus unserer Sicht ist hieran nichts zu beanstanden. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Vom Konzernergebnis für 2013 von 3,29 € pro Aktie sollen 1,50 € als Dividende ausgeschüttet werden (ca. 46%). Das entspricht der erklärten Dividendenpolitik einer stetigen und möglichst wachsenden Dividende und unseren Vorstellungen über die anzustrebende kontinuierliche Ausschüttungshöhe. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der CeWe Color Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand der seinerzeitigen Holding CEWE COLOR AG war lediglich für die Ausleihung von Geld an die seinerzeitige CEWE-Gruppe in Form einer OHG zuständig. Das ist ihm fehlerlos gelungen. Dass er immer wieder den Anschein erweckte, für das Geschäft der OHG operativ zuständig zu sein, sei ihm im Nachhinein verziehen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die CEWE…KGaA mit der Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin (PHG) hat das Geschäft der seinerzeitigen OHG erfolgreich weitergeführt bei personeller Kontinuität. Es ist ein gutes Geschäftsjahr 2013 mit Steigerungen bei fast allen wirtschaftlichen Kennzahlen erarbeitet worden. Alle Planungsziele sind erreicht worden. Die weitere Transformation im Fotofinishing-Geschäft ist erfolgreich weitergeführt worden, dazu der weitere Aufbau des Online-Print-Geschäfts (auch wenn es weiterhin defizitär ist). Das Unternehmen ist gut aufgestellt für die Zukunft und weiterhin innovativ. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Enthaltung Begründung: Der Aufsichtsrat (AR) hat offensichtlich seinen Anteil zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beigetragen durch Überwachung der Geschäftsführung des Stiftungsvorstands und durch Beratung wesentlicher Fragen mit ihm. Vorzuwerfen bleibt ihm bis auf weiteres die jahrelange rechtliche Konstruktion der CEWE-Gruppe, die als „aktienrechtliche Mogelpackung“ zu qualifizieren war, seit dem 1. Oktober 2013 aber durch die Umwandlung in eine KGaA beseitigt worden ist. Auch wenn wir aussenstehenden Aktionäre die Umwandlung in eine AG präferiert haben. Zu diskutieren bleibt weiterhin die Person des AR-Vorsitzenden, da er gleichzeitig Organmitglied im Kuratorium der PHG und Testamentsvollstrecker für die Grossaktionärin ist. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der AR seine Funktion in Zukunft ausfüllen wird. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die bisherige und langjährige Abschlussprüferin Commerzial Treuhand, Oldenburg, soll durch BDO, Hamburg, ersetzt werden. Das ist nach der Vielzahl von Jahren zu begrüßen. Dabei sollte gleichzeitig festgelegt werden, dass BDO nicht im gleichen Umfang mit weiteren und sonstigen Leistungen (derzeit ca. 50% des Gesamthonorars) beauftragt wird. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Die vorherige Ermächtigung der AG von 2010 ist weitgehend ausgeschöpft und soll daher für die jetzige KGaA erneuert werden. Sie hatte sich im Zuge des Übernahmeversuchs eines Hedgefonds bewährt. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2014, eine entsprechende Satzungsänderung sowie die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Zwar geht es hier um die Erneuerung eines bisher bestehenden und zum 27. Mai 2014 auslaufenden genehmigten Kapitals (GK), doch handelt es sich hierbei um ein GK in Höhe von 50% des Grundkapitals. Damit überschreitet es die Schwelle des von uns als genehmigungsfähig festgelegten Vorratskapitals um ca. 100%. Derartige Kapitalmaßnahmen sollten Beschlüssen bei einem konkreten Anlass vorbehalten bleiben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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