TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: die Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernergebnis liegt mit ca. 40 % zwar am unteren Rand der von der SdK erwarteten Bandbreite. Diese konservative Ausschüttungsquote ist mit einer Reduzierung der Dividende verbunden, was aber nach einem Rückgang des Konzernergebnisses gegenüber dem Rekordergebnis des Vorjahres gut vertretbar erscheint. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: die grundsätzlich erfreuliche Entwicklung der Gesellschaft kam in einer Steigerung des Aktienkurses um 26,5 % im Berichtszeitraum zum Ausdruck. Die SdK führt die Aktie der Nordwest Handel AG als Qualitätsaktie. Auch wenn das Rekordergebnis des Vorjahres nicht wieder erreicht werden konnte, wurden die Kapitalkosten deutlich verdient. Der Ergebnisrückgang ist u.a. mit den Auswirkungen eines langen Winters und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Bauindustrie plausibel erklärt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: der Aufsichtsrat berichtete detailliert, wie er im Berichtszeitraum seinen Aufgaben konkret nachgekommen ist. Dass eine Überprüfung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht explizit erwähnt wird, kann nicht entscheidend gegen eine Entlastung ins Gewicht fallen, zumal der Aufsichtsrat über eine eingehende Diskussion des Prüfungsergebnisses berichtet. TOP 5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Auch unter Berücksichtigung des geänderten Beschlussvorschlags gibt es gegen die Aufsichtsratskandidaten seitens der SdK keine Bedenken. TOP 6 Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: die vorgeschlagene Abschlussprüferin hat in der Vergangenheit neben dem Abschlussprüfungshonorar weitere Vergütungen für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen erhalten, die 32 % ihres Gesamthonorarvolumens ausmachen. Hinzu kommen sonstige Bestätigung- und Beratungsleistungen, die inhaltlich aktuell noch nicht einzuordnen sind. Aufgrund dieser über die Abschlussprüfung hinausgehenden Tätigkeiten ist eine Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Abschlussprüferin nicht gewährleistet. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Ablehnung Begründung: der hinsichtlich dieses Beschlussvorschlags mitgeteilte Zweck, der Gesellschaft solle auf diese Weise „Gestaltungsspielraum für ein aktives Kapitalmanagement“ ermöglicht werden, ist formelhaft und kann die vorgeschlagene Maßnahme nicht begründen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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