TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG Ablehnung Begründung: TOP 2 wird abgelehnt. Genau wie im Geschäftsjahr 2012 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn der Patrizia Immobilien AG in Höhe von 89.925.652,19 EUR in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Damit beträgt die Ausschüttungsquote 0%. Die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40-60% liegt damit in weiter Ferne. Selbstverständlich erwartet die SdK keinen sofortigen Dividendensprung auf eine Ausschüttungsquote von 40%. Als profitables und erfolgreiches Unternehmen sollte Patrizia bzgl. der Dividendenpolitik nun den ersten Schritt in Richtung aktionärsfreundlicheres Unternehmen gehen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung:Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2013 wieder sehr gute Arbeit geleistet. Dafür sprechen sowohl die positive Entwicklung der Finanzkennzahlen als auch die strategische Ausrichtung im vergangenen Geschäftsjahr. Als Beispiel können hierbei die Steigerung des Konzernjahresüberschusses um 46% auf 37 Mio. EUR, die Erhöhung der Eigenkapitalquote von 35% auf 42%, sowie der Anstieg der Assets under Management um 71% auf 11,8 Mrd. EUR aufgezählt werden. Aus strategischer Sicht wird der weitere Ausbau der Geschäftstätigkeit in Skandinavien und Großbritannien positiv angesehen. Die SdK wird dem Vorstand aufgrund dessen Entlastung erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die drei Mitglieder des Aufsichtsrats ihren Verpflichtungen als Kontroll- und Beratungsorgan nachgekommen sind. Sämtliche Mitglieder waren in den vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen anwesend. TOP 4 wird zugestimmt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung:Da von dem Gesamthonorar i.H.v. 402 T Euro 180 T Euro auf Steuerberatungsleistungen entfallen, ist die von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehene Schwelle von 25 % deutlich überschritten. Stellen Beratungsleistungen einen wesentlichen Teil des Gesamthonorars dar, ist eine Unabhängigkeit der Prüfung insgesamt nicht gewährleistet, weshalb eine Ablehnung zu erfolgen hat. TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Wahl der drei Aufsichtsratsmitgliedern und eines Ersatzkandidaten zustimmen, da es keinerlei Anhaltspunkte gibt, die gegen ihre Wahl sprechen. TOP 7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Der Grund für die Erhöhung des Grundkapitals liegt in der Ausgabe von Gratisaktien. Aktionäre erhalten für 10 gehaltene Aktien 1 sogenannte Gratisaktie. Es spricht nichts gegen die Ausgabe von Gratisaktien, jedoch soll an dieser Stelle noch einmal angesprochen werden, dass Gratisaktien nicht als Ersatz für eine Dividendenausschüttung angesehen werden können. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von 15 Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Da es sich hierbei um formelle Anpassungen handelt, wird TOP 8 zugestimmt. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Gewinnabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Da es sich hierbei um formelle Anpassungen handelt, wird TOP 9 zugestimmt. TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der PATRIZIA Immobilien AG und deren Tochtergesellschaft PATRIZIA Institutional Clients & Advisory GmbH. Zustimmung Begründung: Da es sich auch hierbei um formelle Anpassungen handelt, wird TOP 10 zugestimmt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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