TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der ausgeschüttete Betrag von € 3.112.726,60 liegt sogar über dem Ergebnis nach Steuern im Konzern (€ 2.952.000). Die Ausschüttung ist von diesem Hintergrund attraktiv. Ungeachtet der vom Unternehmen nun angestrebten Dividendenkontinuität sollte aber die künftige Dividendenpolitik am tatsächlichen Jahresergebnis ausgerichtet sein. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Gründe, die eine Entlassung im Wege stünden, sind nicht bekannt. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Gegen eine Wahl von AWT bestehen keine Bedenken. Das Gebührenvolumen für die Abschlussprüfung macht ca. 3/4 des gesamten Gebührenvolumens von AWT aus, so dass eine hinreichende Unabhängigkeit des Abschlussprüfers angenommen werden kann. TOP 5 Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Der Beschlussvorschlag zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sichert hinreichend die Rechte von Minderheitsaktionären. Das Gesamtvolumen einer möglichen Kapitalerhöhung steht in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamt-Grundkapital der Gesellschaft (ca. 20%). Eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen bei gleichzeitigem Bezugsrechtsausschluss ist nicht zugelassen. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Mensch und Maschine Software SE und der Mensch und Maschine Management AG Zustimmung Begründung: Der Anpassungsbeschluss trägt steuerlichen Erfordernissen Rechnung und ist sinnvoll Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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