TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Dem Gewinnvortrag kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Denn bei einer Ausschüttung von beispielsweise 50% des Jahresüberschusses läge die Dividendenrendite lediglich bei rd. 0,5%. Allerdings sollte die baldige Aufnahme einer aktiven Dividendenpolitik bei der Verwaltung der MorphoSys AG eine hohe Priorität besitzen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 war für die MorphoSys AG ein sehr erfolgreiches Jahr. Im abgelaufenen Berichtsjahr konnten umfangreiche Lizenzverträge mit Celgene und GlaxoSchmithKline geschlossen werden und auch die Entwicklung von innovativen firmeneigenen Medikamenten machte weitere Fortschritte. Die Partnerpipeline umfasst 16 klinische Antikörperwirkstoffe. Das Unternehmen erhielt durch die Allianzen mit Celgene und GlaxoSmithKline Einmalzahlungen und Beteiligungen von rd. 140 Mio. €. Die stärkere Ausrichtung des Unternehmens auf die Medikamentenentwicklung mit innovativen Technologien als Basis ist als Werttreiber und zur langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes der richtige Schritt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Im Geschäftsjahr 2013 fanden insgesamt 9 Aufsichtsratssitzungen statt; 4 davon wurden als Telefonkonferenz abgehalten. Zudem fand ein eineinhalbtägiges Treffen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt. Der Aufsichtsrat kommt nach Einschätzung der SdK seinen Beratungs- und Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand ordnungsgemäß nach. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Gegen die Unabhängigkeit und Objektivität der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Einwendungen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 1999-I und des Bedingten Kapitals 2008/II sowie über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2003-II; Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 1999 I und 2008 II sowie der Herabsetzung 2003 II kann zugestimmt werden. Die Gesellschaft verfügt noch über ein Bedingtes Kapital 2011-I in Höhe von € 6,6 Mio. und ein Bedingtes Kapital 2008-III in Höhe von € 450.000. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital € 26.293.382. Der Beschlussfassung, das Grundkapital um bis zu 2.622.088 zu erhöhen kann zugestimmt werden, da es sich um die Ermächtigung einer Erhöhung um knapp 10% des Grundkapitals handelt. TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag Dr. Walter Blättler bestehen keine Einwendungen. Dr. Blättler scheint fachlich und persönlich als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft durchaus geeignet zu sein. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Der zu beschließende Aktienrückkauf wird abgelehnt, da unter Punkt 7 der Tagesordnung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Kapitalerhöhung in gleicher Höhe beschlossen werden soll und dies eher widersprüchlich scheint. Die Morphosys AG hat bereits 450.890 eigene Aktien zurückgekauft. Diese werden teilweise zur Bedienung eines Incentive Programms benötigt. Eine strategische Allianz mit Celgene wurde mit 797.151 Aktien über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital abgeschlossen. Von der Ablehnung des Aktienrückkaufes kann in dem Fall Abstand genommen werden, wenn der Vorstand konkrete und überzeugende Vorstellungen über die Verwendung der vom Unternehmen zurückgekauften Aktien auf der Hauptversammlung dem Aktionariat darlegen wird. TOP 10 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsratsvergütung kann zugestimmt werden. Diese ist zwar im Branchenvergleich durchaus hoch angesetzt, erscheint aber hinsichtlich der notwendigen Qualifikation einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates und der jüngsten Unternehmensentwicklung durchaus zustimmungswürdig. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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