Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.04.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2013 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2012/2013

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012/2013

Ablehnung.

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, für das Geschäftsjahr 2012/2013 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 jeweils eine Dividende von 0,11 € auszuschütten. Kumuliert man sowohl die beiden Konzernjahresergebnisse als auch die beiden Ausschüttungen, so ergibt sich eine Ausschüttungsquote von lediglich 18%, wodurch aus Sicht der SdK die Anteilseigner nicht zufriedenstellend am Unternehmensgewinn beteiligt werden. Des Weiteren liegt die Dividendenrendite unter 1%, was auch nicht zufriedenstellend anzusehen ist. Damit ist der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Rumpfgeschäftsjahres 2013

Ablehnung.

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor für das Geschäftsjahr 2012/2013 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 jeweils eine Dividende von 0,11 € auszuschütten. Kumuliert man sowohl die beiden Konzernjahresergebnisse als auch die beiden Ausschüttungen, so ergibt sich eine Ausschüttungsquote von lediglich 18%, wodurch aus Sicht der SdK die Anteilseigner nicht zufriedenstellend am Unternehmensgewinn beteiligt werden. Des Weiteren liegt die Dividendenrendite unter 1%, was auch nicht zufriedenstellend anzusehen ist. Damit ist der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand der Schuler AG hat vorgeschlagen, ein Delisting durchzuführen (04.04.2014). Dies ist für die Aktionäre absolut inakzeptabel. Ein Delisting hat für die verbleibenden Minderheitsaktionäre erhebliche Nachteile, da zum einen die Veräußerungsfähigkeit der Aktie erheblich erschwert wird und zum anderen der Aktienkurs höchstwahrscheinlich stark unter einem Delisting leiden wird. Dies fällt zu Lasten der verbliebenen Aktionäre und muss daher entschieden abgelehnt werden. Daher wird die SdK dem Vorstand sowohl für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 wie auch für das Geschäftsjahr 2012/2013 die Entlastung kategorisch verweigern!

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand der Schuler AG hat vorgeschlagen, ein Delisting durchzuführen (04.04.2014). Dies ist für die Aktionäre absolut inakzeptabel. Ein Delisting hat für die verbleibenden Minderheitsaktionäre erhebliche Nachteile, da zum einen die Veräußerungsfähigkeit der Aktie erheblich erschwert wird und zum anderen der Aktienkurs höchstwahrscheinlich stark unter einem Delisting leiden wird. Dies fällt zu Lasten der verbliebenen Aktionäre und muss daher entschieden abgelehnt werden. Daher wird die SdK dem Vorstand sowohl für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 wie auch für das Geschäftsjahr 2012/2013 die Entlastung kategorisch verweigern!

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand der Schuler AG hat vorgeschlagen, ein Delisting durchzuführen (04.04.2014). Dies ist für die Aktionäre wie bereits in TOP 5 und 6 beschrieben absolut inakzeptabel. Es ist nicht denkbar, dass der Vorstand ohne jeglicher Zustimmung des Aufsichtsrates den Rückzug von der Börse eigenständig entschieden hat, so dass dieses geplante Delisting und somit der damit verbundene enorme Schaden für die Minderheitsaktionäre auch dem Aufsichtsrat in hohem Maße anzulasten ist. Die SdK wird auf der Hauptversammlung die Einzelentscheidungen innerhalb des Aufsichtsrates  bezüglich des Delistings erfragen und Einzelentlastung beantragen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand der Schuler AG hat vorgeschlagen, ein Delisting durchzuführen (04.04.2014). Dies ist für die Aktionäre wie bereits in TOP 5 und 6 beschrieben absolut inakzeptabel. Es ist nicht denkbar, dass der Vorstand ohne jeglicher Zustimmung des Aufsichtsrates den Rückzug von der Börse eigenständig entschieden hat, so dass dieses geplante Delisting und somit der damit verbundene enorme Schaden für die Minderheitsaktionäre auch dem Aufsichtsrat in hohem Maße anzulasten ist. Die SdK wird auf der Hauptversammlung die Einzelentscheidungen innerhalb des Aufsichtsrates  bezüglich des Delistings erfragen und Einzelentlastung beantragen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Ablehnung

Begründung: Das Honorar für sonstige Beratungsleistungen beträgt ca. 87 % des Honorars für die Abschlussprüfungsleistung. Diese sonstigen Beratungshonorare übersteigen somit bei weitem die von der SdK geforderte maximale Höchstgrenze von 25% der Abschlussprüfungskosten. Damit kann die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aus Sicht der SdK nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet werden.

TOP 10
Beschlussfassung über die Form der Einberufung des Aufsichtsrats und die damit zusammenhängende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich lediglich um redaktionelle und praktikable Änderungen in der Satzung der Schuler AG, gegen die aus Sicht der SdK keine Bedenken bestehen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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