| TOP 1Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & Bauer Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2013 und des Bericht des Aufsichtsrats.
   Keine Abstimmung erforderlich.   TOP 2Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013
   Zustimmung   Begründung: Die SdK wird dem Beschlussvorschlag zustimmen, obwohl der Vorstand in einem insgesamt schwierigen Markt ein deutlich negatives Ergebnis erwirtschaftet hat. Allerdings führt die SdK den Einbruch im Bereich Umsatz und Ergebnis eher auf Markteffekte zurück und geht nicht von Fehlsteuerungen aus.    TOP 3Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013
   Zustimmung   Begründung:  Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion verantwortlich wahrgenommen.    TOP 4Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
   Zustimmung
 Begründung:  Die SDK hat keine Bedenken bei der Wiederwahl des Abschlussprüfers.   TOP 5Wahlen zum Aufsichtsrat
   Einzelwahl
 Begründung: Gegen die fachliche Eignung beider Kandidaten bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. Vorbehaltlich einer persönlichen Vorstellung wären also beide Kandidaten wählbar. Der Wahl von Herrn Dr. Hoyos kann die SdK aufgrund der zu hohen Anzahl von bereits wahrgenommenen Mandaten allerdings nicht zustimmen. Die SdK hält bei operativ tätigen Personen eine Mandatsanzahl von maximal drei Mandaten für tragbar.   TOP 6Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft
   Ablehnung   Begründung: Die SdK wird die Neufassung der Satzung ablehnen, da die Gesellschaft den Aktionären lediglich eine Modernisierung der Satzung ohne nähere Hinweise zu den wesentlichen Änderungen ankündigt. Der Aktionär kann erwarten, dass entweder die alte und neue Version angedruckt ist, oder dass zumindest auf wesentliche Änderungen hingewiesen wird. Die SDK wird in der HV die wesentlichen  Änderungen hinterfragen müssen und anschließend ihr Abstimmverhalten daran orientieren.   TOP 7Änderung der Satzung bezüglich der Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder
   Ablehnung 
 Begründung: Die SdK wird dem Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nicht zustimmen, weil sie die vorgeschlagene kurze Amtszeit für nicht zielführend hält. Auch Aufsichtsräte mit einer profunden Erfahrung haben eine Einarbeitungszeit. Eine nur kurzfristige Amtsperiode wird daher als negativ angesehen bei einer langfristig strategisch ausgerichteten Beratungs- und Überwachungsfunktion.   Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmugnsverhalten abgewichen werden.       
 
 |