Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2013 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

 Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 mit dem im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag von € 0,60 entspricht mit einer Ausschüttungsquote von 25,2% bei weitem nicht den von der SdK geforderten mindestens 40%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand ist seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachgekommen. Das Ergebnis vor IAS 39 und Steuern sank zwar um 32,8%, jedoch stieg der Zinsüberschuss um 5,1%. Auch der Provisionsüberschuss erreichte mit 128,7 Mio. fast die Höhe des Vorjahres. Daher wird die SdK der Entlastung zustimmen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Er ist seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Beratung des Vorstands nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Kosten für die Abschlussprüfung sind gesunken und weisen Beratungshonorare im noch akzeptablen Rahmen aus. Einer Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht daher nichts entgegen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung/Ablehnung

 

Begründung: Mit einer Ausnahme werden die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wiederwahl vorgeschlagen. Da sie in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet haben, stünde ihrer Wiederwahl grundsätzlich nichts entgegen. Die Wahl der Herren Westhoff, Prof. Götzl und Ingebrigtsen lehnt die SdK dennoch aufgrund der Vielzahl der von diesen wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate ab. Die SdK hält diesbezüglich bei operativ tätigen Personen drei Mandate für die Obergrenze dessen, was noch verantwortlich wahrgenommen werden kann.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung einer höheren variablen Vergütung gemäß § 25a Abs. 5 Satz 5 Kreditwesengesetz (KWG)

 

Zustimmung.

 

Begründung: Aus der sehr sorgfältigen Begründung dieses Beschlusses ergibt sich, dass die höhere variable Vergütung derzeit 80 Mitarbeiter betrifft. Der Beschluss soll es ermöglichen, das bisherige Gehaltssystem beizubehalten und soll zu einem maximalen Aufwand von 14,1 Mio. € führen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die SdK hat gegen vergleichbare Beschlüsse bisher keine Einwendungen erhoben. Es geht um die Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien zu Handelszwecken, der in der besonderen Situation der DVB Bank SE mit dem Großaktionär DZ Bank AG (95,45%) sinnvoll erscheint.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2010 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014, Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung, das Grundkapital um bis zu 50 Mio. € zu erhöhen, entspricht den Maßgaben des § 202 AktG und räumt den Aktionären ein Bezugsrecht ein. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund des zu hohen Ermächtigungsrahmens ab. Die SdK ist der Auffassung, dass Vorratskapitalia bei Gewährung eines Bezugsrechts nicht mehr als 25% des aktuellen Grundkapitals umfassen sollten. Hierbei werden alle vorhandenen genehmigten und bedingten Kapitalia zusammengerechnet.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden Ermächtigung und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014, Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung ist zu begrüßen. Sie ist ebenfalls mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht verbunden und ersetzt den Beschluss der HV von 2010.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 19 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anhebung der seit 2009 unveränderten Aufsichtsratsvergütung erscheint vor dem Hintergrund der gestiegenen Arbeitsbelastung und Haftung angemessen.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung: In der Satzung soll entsprechend § 25c KWG vorgesehen werden, dass ein Vorstandsmitglied höchstens zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen Gesellschaften haben darf. Außerdem soll die Möglichkeit vorgesehen werden, Aufsichtsratssitzungen auch per Telefonkonferenz oder durch telefonische Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder möglich sein. Schließlich soll der stv. Aufsichtsratsvorsitzende bei Stimmengleichheit kein entscheidendes Stimmrecht haben. Diese Änderungen der Satzung sind sinnvoll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.