Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Analytik Jena AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 bzw. § 315 Absatz 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. September 2013 beendete Geschäftsjahr 2012/2013

Keine Abstimmung erforderlich 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung

Begründung: Da zum einen im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet wurde und zum anderen noch erhebliche Unternehmensrisiken – insbesondere in Bezug auf Tochterunternehmen – weiterhin bestehen, wäre es aus Sicht der SdK nicht sinnvoll Ausschüttungen aus der Substanz vorzunehmen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht seine geplanten Vorgaben realisieren. So wurde das Umsatzziel – wenn auch knapp – von über 100 Mio. € verfehlt. Des Weiteren sind die Entwicklungen innerhalb der Tochterunternehmen (insb. AJZ) sowie bezüglich des Spruchverfahrens bei der Cybio AG weiterhin nicht geklärt und zu intransparent. Auch aufgrund der Tatsache, dass ein Jahresfehlbetrag realisiert wurde und damit keine die Substanz gefährdende Dividendenausschüttung möglich ist, kann keine Entlastung dem Vorstand gewährt werden.

  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Ablehnung

Begründung: Aufgrund der bereits in TOP 3 beschriebenen Sachverhalte kann nach Einschätzung der SdK nicht davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat den Vorstand sachgemäß überwacht und beraten hat. Die SdK wird auch eine Einzelentlastung fordern.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres sowie die entsprechende Änderung von § 1 Absatz (3) der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die SdK begrüßt die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr. Dies ist der Regelfall bei börsennotierten Unternehmen.

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

Ablehnung

Begründung: Grundsätzlich bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken gegen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig als Abschlussprüfer der Analytic Jena AG. Jedoch sind die sonstigen Beratungsleistungen (153T €) und Steuerberatungsleistungen (53T €) im Verhältnis zu den Abschlussprüfungskosten (123T €) deutlich zu hoch. Die SdK fordert hier, dass die übrigen Beratungsleistungen in Summe nicht mehr als 25% der Abschlussprüfungskosten ausmachen, da sonst die uneingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht mehr aus Sicht der SdK gewährleistet werden kann.

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 

Ablehnung

Begründung: siehe TOP 6

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Ablehnung

Begründung: In der aktuellen wirtschaftlichen Situation macht eine Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien wenig Sinn. Bei ausreichend finanziellen Mitteln würde zunächst die Wiederaufnahme einer Dividendenpolitik aus Sicht der SdK höhere Priorität besitzen.

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Ein solch weit gefasster Vorratsbeschluss, der ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 50% des derzeitigen Grundkapitals umfasst, ist von Seiten der SdK generell abzulehnen. Hier fordert die SdK bei Bedarf auf der Hauptversammlung eine konkrete Begründung bezüglich der Verwendung des Kapitals.

 Auch ist in dem Vorschlag der Verwaltung der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Konstellationen verankert, wie beispielsweise bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Dies ist aus Sicht der SdK ebenfalls inakzeptabel, da dabei zu hohe Bewertungs- sowie Missbrauchsrisiken auftreten können.

TOP 10
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung /Zustimmung

Begründung: Zwei der drei vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sitzen in Verwaltungsgremien beim Hauptaktionär Endress + Hauser, die zurzeit über 50% an der Analytic Jena AG halten. Durch die voraussichtliche Übernahme der Anteile der Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG durch Endress + Hauser entspräche eine Zwei-Drittel Mehrheit des Großaktionärs im Aufsichtsrat allerdings wiederum der tatsächlichen Aktionärsstruktur. Inwieweit die einzelnen Kandidaten über die fachliche Qualifikation und  über ausreichend zeitliche Ressourcen verfügen (Dr. Zehntner sitzt in 16 Verwaltungsräten bei Endress + Hauser) wird seitens der SdK nachgefragt und entsprechend der Antworten abgestimmt. Nach derzeitigem Sachstand wird die SdK  der Wahl der Aufsichtsratskandidaten Krey und Altendorf daher zustimmen. Die Wahl von Herrn Dr. Zehntner wird die SdK allerdings ablehnen, da er mit insgesamt 16 Verwaltungsratsämtern mit Sicherheit nicht über die notwendigen zeitlichen Ressourcen verfügt (es sei denn, Herr Dr. Zehntner legt in naher Zukunft viele seiner Verwaltungsratsämter nieder).

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.