TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Enthaltung Begründung: Die SdK wird sich bei der Verwendung des Bilanzgewinns enthalten. Die SdK hält die von der EnBW aufgezeigte Vorgehensweise für wenig zielführend, wenn nicht sogar für unternehmerisch falsch. Zwar fordert die SdK im Allgemeinen eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Das wären hier max. 73 Mio. €. Wenn die EnBW AG hier 187 Mio. € ausschütten will, dann mag die 152 % -ige Ausschüttung den einzelnen Aktionär temporär erfreuen, wirft aber gleichzeitig die Frage auf, ob diese Lösung nicht auf ein äußerst starkes Gedankengut gewisser Großaktionäre zurückzuführen ist. Es erweckt auch den Eindruck, dass es im Unternehmen nach wie vor bisher eine gewisse Leere an Alternativstrategien gibt, in die es rechtzeitig zu investieren gilt. Wirkliche Aktionäre verhalten sich anders, weil sie sowohl unternehmerisch und auch langfristig denken. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Entlastung des Vorstands zustimmen. Der Zeitraum der Neubesetzung des Vorstands ist zu kurz für eine Beurteilung. Allerdings ist erkennbar, dass der Vorstand hier endlich aktiv eingreift und eine Neuausrichtung der Gesellschaft vorantreibt. Nachdem die Richtung bestimmt ist, bedarf es nun noch des entsprechenden Tempos. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Enthaltung Begründung: Die SdK wird sich hier enthalten. Die von diesem Gremium in den vergangenen 10 Jahren vollzogene Kurzbesetzung des Vorstandvorsitzenden lässt nur die Äußerlichkeiten erkennen. Viel schädlicher für das Unternehmen war, dass alternative Wege nicht oder nur zögerlich beschritten wurden. Dafür trägt der Aufsichtsrat in aller erster Linie die Verantwortung. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Die SdK wird der Wiederwahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen, da eine gänzliche Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers auf Grund der extrem hohen nicht prüfungsrelevanten Honoraranteile nicht gegeben schein. Die SdK betont ausdrücklich, dass sie keinen Zweifel an der Kompetenz des Prüfers hat. Allerdings ist auf Grund der hohen Bedeutung eines wirklich unabhängigen Prüfers für die Aktionäre nicht hinnehmbar, dass nahezu 75 % des Prüfungshonorars für andere Tätigkeiten ausgegeben wurden. Die im Text auffindbare Aufgliederung in lediglich drei Positionen (Sonstige Bestätigungs-, Steuerberatungs- und sonstige Leistungen) sorgen nicht für die notwendige Transparenz den Aktionären gegenüber. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund mangelnder Transparenz der variablen Vorstandsvergütung sowie des Vorhandenseins einer Beteiligung an der Altersversorgung des Vorstands ab. TOP 7 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl von Frau Wahl hat die SdK keine grundsätzlichen Bedenken. Die SdK erwartet für eine Zustimmung eine persönliche Vorstellung der Kandidatin in der Hauptversammlung. Die Kandidatin wird allerdings zeigen müssen, dass der unternehmerische Ansatz, den sie in die EnBW einbringt, für die EnBW gewinnbringend ist. Dies vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Herkunft. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes nach § 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Gegen den Abstimmungspunkt bestehen von Seiten der SdK keine Bedenken. Aus unserer Sicht ist die Änderung geradezu notwendig und unterstreicht die Neuausrichtung der AG. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung von acht bestehenden Unternehmensverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und acht Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Änderung der Unternehmensverträge zustimmen, da es sich nach unserer Auffassung um Anpassungen an bestehendes Recht handelt sowie um Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge von 100 %-igen Tochtergesellschaften handelt. Dies führt in der Regel zu Verwaltungsvereinfachungen und Steueroptimierungen auch im Sinn der Aktionäre. TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zu sechs neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und sechs Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die Ausführungen zu TOP 9 gelten analog bei den hier neu abzuschließenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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