Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung
 

Begründung: Mit 70ct je Aktie sollen ca. 50% des Konzerngewinns von 165 Mio. ausgeschüttet werden, was durchaus als angemessen zu bezeichnen ist.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Vorstand konnte der Symrise ein weiteres Jahr in Folge ein ordentliches Wachstum bescheren.

  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung
 

Begründung: Der AR hat seine Aufgaben augenscheinlich wie zu erwarten war wahrgenommen.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014

 

Ablehnung
 

Begründung: Rund ein Drittel der Einkünfte der KPMG von der Symrise bestehen aus Steuerberatungskosten, das ist viel zu viel - sowohl vom Prozentsatz als auch total.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungsverträgen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen bzw. Ergebnisabführungsverträgen

 

Zustimmung
 

Begründung: Die Verträge sind nur steuerlich notwendige Anpassungen.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 120 Abs. 4 AktG

 

Ablehnung 

 

Begründung: Leider sind auch in diesem Jahr die Change-of-control Klauseln nicht rausgenommen worden, diesen Anachronismus kann man nicht mit einer Zustimmung versehen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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