Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote entspricht der SdK-Empfehlung.

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um ein ordentliches Geschäftsjahr, in dem insbesondere die Rendite gesteigert werden konnte.

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand mit nachvollziehbarer Schwerpunksetzung beraten und kontrolliert.

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Im vergangenen Jahr wurden mehr als 25 % der Gesamtvergütung für andere als reine Prüfungsleistungen bezahlt. Abstrakt betrachtet stellt die mögliche Entziehung dieser Beauftragung ein systemwidriges Drohpotenzial dar, und ist daher abzulehnen.
 

 

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt - wenn auch ohne besondere Begeisterung - zu.
 

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch Derivate

 

Ablehnung.

 

Begründung: Das Management soll auch nicht im Ansatz von seiner Aufgabe, die Kennzahlen des Unternehmens stetig zu verbessern, abgelenkt werden.

 

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft und in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen, Schaffung eines bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2014) sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Eine am Aktienkurs orientierte Vergütung kann nur dann überzeugen, wenn extreme Sorgfalt bei der Adjustierung obwaltet. Das ist hier nicht der Fall. So ist zum Beispiel nur ein - kleinerer - Teil des Programms an Outperformance-Kriterien gebunden, so dass Windfall-Profits praktisch vorprogrammiert sind. Durch die jährliche Neufestsetzung der Bezugsgrößen ist es für die Begünstigten nach der Logik des Programms hocherfreulich, wenn ein einzelnes Jahr extrem schlecht läuft, was eine absurde Form der Incentivierung darstellt. 
 

TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Kandidat ist in jeder Hinsicht bestens qualifiziert. Er hat jedoch aus Sicht der SdK zu viele Mandate bereits inne, um - abstrakt betrachtet - sein Mandat bei der Deutschen Post in ausreichendem Umfang wahrzunehmen. Das gilt auch nach der angekündigten Niederlegung eines seiner Mandate. Gleiches gilt für die Kandidatin Menne.

 

TOP 10
Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Deutsche Post AG und Konzerngesellschaften

 

Zustimmung 

 

Begründung: Dieser Punkt ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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