TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nummer 5 des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Dividende wurde im Geschäftsjahr nicht verdient. Die Auszahlung einer Dividende reduziert das Eigenmittelvolumen für die geplanten Zukunftsinvestitionen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat zwar verspätet auf die prekäre Lage auf den Energieversorgungsmärkten reagiert, bei der vor dem Hintergrund des EEG (Vorrang alternativer Energien) die betriebenen Kraftwerke teilweise in eine Lückenbüßerrolle gedrängt worden sind. Jedoch wird inzwischen massiv gegengesteuert, eine Restrukturierung wird vorgenommen. Auch der Vorstand hat vor dem Hintergrund der bevorstehenden Personalmaßnahmen auf kleinere Teile des Gehalts verzichtet TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Zwar hat der Aufsichtsrat hat seit dem KontraG 1999 die Verpflichtung, den Vorstand mit klaren Vorgaben so zu überwachen, dass bestands- und substanzgefährdende Risiken vermeiden werden. Dieser Aufgabe ist der Aufsichtsrat in 2013 endlich nachgekommen, in dem die Restrukturierung in Angriff genommen wurde. Alle Punkte des DCGK werden inzwischen umgesetzt, auch die Empfehlung einer ausschließlich fixen Vergütung des Aufsichtsrats. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Zwar ist positiv hervorzuheben, daß der Teil der Vergütung, der für die Versorgung gedacht ist, wahlweise auch zur freien Verfügung ausbezahlt werden kann. Dies wird dem Leitbild des Vorstandes, der dem Unternehmer deutlich näher steht als einem Arbeitnehmer und der daraus resultierenden Selbst-/Eigenverantwortung, gerechter als die zwangsweise Zuführung zu Alterssicherungssystemen gleich welcher Art. Jedoch leidet das Modell insgesamt an erheblichen Schwächen, die eine Zustimmung nicht ermöglichen: Dies gilt zum einen für die Höhe der Versorgungsbezüge insgesamt, die mit 15% des Jahresgehaltes inklusive Tantieme pro Dienstjahr einfach überhöht ist. Darüber hinaus sieht das Vergütungsmodell immer noch eine Jahrestantieme vor, die 26% an den Gesambezügen ausmachen kann. Nach Auffassung der SdK verstößt die Jahrestantieme mit der auch nur teilweisen einjährigen Bemessungsgrundlage gegen § 87 Abs. 1 Akt. Auch Zahlungen bei Nichtverlängerung des Vorstandsanstellungsvertrages sind aus Sicht der SdK inakzeptabel. Ebenso inakzetabel sind die anachronistisch anmutenden change-of-control-Klauseln, die bei einem Kontrollwechsel dem Vorstand ein Sonderkündigungsrecht mit Abfindung einräumen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Zwar enthält die Position sonstige Bestätigungsleistungen von 6,9 Mio. € auch die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse. Gleichzeitig sind in dieser Position aber auch Leistungen enthalten, die wie Prüfungen des ICS (Internes Revisionssystem) und der IT-Systeme (Internes Revisionssystem) sowie Due Diligence Begutachtungen (M&A) nichts mit der Abschlussprüfung zu tun haben. Insgesamt belaufen sich die sonstigen Leistungen auf mehr als 50% der Abschlusskosten. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wird von der SdK formal in Frage gestellt, auch wenn voraussichtlich die EU-Kommission( Grünbuch) 70% und ISS 100% für vertretbar erachten (sollten). TOP 7 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 Ablehnung Begründung: Siehe zu 6. TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft benötigt zurzeit jeden € zur Investition in renditeträchtige Zukunftsinvestitionen. Für ein Rückkaufprogramm wie für eine Dividende stehen aus Sicht der SdK keine Eigenmittel zur Verfügung. TOP 9 Erneuerung des genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Für Zukunftsoptionen benötigt der Vorstand größtmöglichen Gestaltungsspielraum, um aus der jetzigen prekären Lage wieder herauszukommen. Auch Eigenmittel durch Kapitalerhöhungen bei neuen Investoren, wenn die aktuellen aus Budgetgründen nicht teilnehmen können, können ein probates Mittel sein TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung bestehender Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge Zustimmung Begründung: Nachvollzug gesetzlicher Änderungen Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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