TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die Masterflex SE und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 5 und 315 Absatz 4, 315 Absatz 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Dass die Aktionäre auch aus dem Geschäftsjahr 2013 keine Dividende erzielen können, kann nicht zufrieden stellen. Insgesamt stellt sich die Entwicklung des Konzerns im Ergebnis allerdings unter Einschränkungen positiv dar. Die Umsatzerlöse konnten erheblich gesteigert werden. Der Ergebnisrückgang gegenüber Vorjahr ist erkennbar auf die erheblichen Vorlaufkosten der Internationalisierungsstrategie zurückzuführen und insoweit plangemäß. Dabei muss zu berücksichtigen sein, dass sich die im relevanten Geschäftsjahr verfolgte Internationalisierung bereits im ersten Quartal 2014 spürbar ausgewirkt hat. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat berichtete ausführlich über seine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr. Hieraus wird deutlich, dass der Aufsichtsrat seinen Aufgaben umfassend nachgekommen ist. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Neben den der Vergütung der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungstätigkeiten hat die vorgeschlagene Abschlussprüferin lediglich in zu vernachlässigenden Umfang erbracht, sodass hieraus keine Zweifel an deren Unabhängigkeit folgen können. Seit wann die vorgeschlagene Abschlussprüferin hierfür von der Gesellschaft beauftragt wird, soll anlässlich der Hauptversammlung erfragt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung und die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 6 der Satzung (Bedingtes Kapital 2014) Ablehnung Begründung: Der vorgesehene Vorratsbeschluss kann im Ergebnis keine Zustimmung finden. Zwar ist die Barkapitalerhöhung auf 10 % des Grundkapitals begrenzt und auch im Falle der Sachkapitalerhöhung darf das Grundkapital nur um maximal 20 % erhöht werden. Es liegt aber keine hinreichend konkrete Begründung vor, warum ein solches Vorratskapital benötigt wird. Auch das in August 2009 beschlossene Kapital wurde nicht ausgenutzt, sondern soll nun aufgehoben werden. Es ist daher nicht erkennbar, warum ein erneuter bedingter Erhöhungsbeschluss erforderlich sein soll. Der Aktienkurs hat sich im Berichtszeitraum zwar positiv entwickelt. Nach der Krisensituation in 2008 bis 2010 besteht aber weiterhin erhebliches Nachholpotential (beispielsweise zum S-DAX). Eine Kapitalerhöhung erscheint daher für die Bestandsaktionäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachteilig. Ausschlaggebend ist aber schließlich, dass der Beschlussvorschlag die Ausgabe einer Options- und/oder Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von € 45 Mio. vorsieht. Unter gegenwärtigen Bilanzbedingungen würde die eine Ausdehnung des Fremdkapitals von € 24,8 Mio. auf € 69,8 Mio. bedeuten. Die Fremdkapitalquote würde ceteris paribus von derzeit ca. 40 % auf 66,4 % steigen. Diese Möglichkeit zu einem solchen Schritt ohne überzeugende Begründung ist nicht akzeptabel. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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