Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.03.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012/13, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 
Begründung: Die SdK begrüßt den Vorschlag zur Dividendenausschüttung, der sich auch in dem gesteckten Rahmen von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses bewegt. Und dankt bereits an dieser Stelle für die Dividendenkontinuität und die erfolgreiche Arbeit. Dem Vorschlag der Verwaltung wird daher zugestimmt.

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 
Begründung: Für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr kann das Aktionariat der SdK nur Dank sagen und wird nach dem derzeitigen Kenntnisstand den Vorstand entlasten.

 

TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 
Begründung: Auch beim AR vertritt die SdK die Auffassung, dass die Weichen richtig gestellt wurden und folglich auch die richtigen Entscheidungen getroffen wurden.

 

TOP 5 
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14

 

Ablehnung Begründung: Die SdK wird der Wahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen. Zwar hält die SdK den Abschlussprüfer grundsätzlich für geeignet, allerdings ist der nicht prüfungsrelevante Anteil am Honorar unverhältnismäßig hoch, so dass eine gänzliche Unabhängigkeit des Prüfers auf Grund des hohen und zum Teil unerklärten Beratungsaufwands nicht ausgeschlossen werden kann. Die SdK fordert, dass der nicht prüfungsrelevante Anteil eine Schwelle von 25 % an dem Gesamthonorar nicht übersteigen darf. Im vorliegenden Geschäftsbericht wird der nicht prüfungsrelevante Anteil wiederum mit 53,0 % ausgewiesen. Eine zumindest erklärende Kommentierung, was sich im Wesentlichen hinter den einzelnen Positionen verbirgt, bleibt dem Leser verborgen.

 

TOP 6 
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung 
Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung von insgesamt 51,2 Mio. € entspricht einer Erhöhung der Aktienanzahl um mehr als 30 %. Für Sacheinlagen ist darüber hinaus ein begrenzter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe von bis zu 13,18 Mio. € vorgeschlagen. Dies entspricht nahezu 20 % des Grundkapitals. Aus Sicht der SdK ist dies zu viel; die SdK akzeptiert diesbezüglich lediglich 10 % für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und 25 % für Barkapitalerhöhungen mit allgemeinem Bezugsrecht. Für kleinere Akquisitionen und Arrondierungen des Beteiligungsportfolios ist dieses völlig ausreichend. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte eine Hauptversammlung einberufen werden.

 

TOP 7 
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung von Gewinnabführungsverträgen und zur Änderung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

 

Zustimmung 
Begründung: Der Änderung der Gewinnabführungsverträge wird die SdK folgen, da es sich hier ausschließlich um eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen handelt. Daher steht einer Zustimmung nichts entgegen.

 

TOP 8 
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

 

Zustimmung 
Begründung: Auch hier kann eine Zustimmung erfolgen, da es sich bereits jetzt um 100 % Tochtergesellschaften der MVV Energie AG handelt. Im Übrigen wird ein solcher Vorschlag von Seiten der SdK unterstützt, da er neben Verwaltungsvereinfachungen auch steuerliche Vorteile bietet. Dies ist auch im Interesse der Aktionäre.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.