Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding AG zur Ausschüttung einer Dividende

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich ist es erfreulich, dass sich die verbesserte Situation der Gesellschaft in einer erstmaligen Dividende wiederspiegelt. Die Eigenkapitalquote ist aber nach wie vor sehr gering und spricht gegen eine Erhöhung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich weiter verbessert und positive Ergebnisse erwirtschaftet.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der FP Produktionsgesellschaft mbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft handelt ist der Vertrag aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der FP InovoLabs GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung:  siehe TOP 5

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Change of Controll Klausel grundsätzlich ab.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Wegen der hohen Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen erfolgt die Ablehnung.

 

Auf der  Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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