Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2013 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist laut REIT-Gesetz verpflichtet, 90% des Jahresüberschusses auszuschütten. In der Immobilienwirtschaft ist es üblich den operativen Cashflow (funds from operations, FFO) als Basis für die Ausschüttungen zu nehmen, da die Abschreibungen auf das Immobilienvermögen nicht cash-wirksam (und oft auch nicht Vermögenswirksam) sind. In diesem Sinne strebt die Gesellschaft an, die FFO zum überwiegenden Teil an die Anteilseigner auszuschütten. Der Vorschlag von 0.40 EUR je Aktie entspricht 77% der FFO für das Jahr 2013 und wahrt die Dividendenkontinuität. Auch für die folgenden Jahre hat die Gesellschaft eine Dividende von mindestens 0.40 EUR in Aussicht gestellt, wobei die FFO tendenziell höher gesehen werden. 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in den letzten Jahren auf einen guten Kurs gebracht und die Entwicklung der Hamborner REIT AG konsequent weitergeführt. Der Leerstand bleibt weiterhin niedrig, die Akquisitionen von weiteren Immobilien erscheinen nicht überteuert und wurden solide finanziert.
 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Pflichten und Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen zu haben und hat darüber ausführlich Berichtet.
 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:  Deloitte&Touche prüft die Hamborner REIT AG erst seit wenigen Jahren (seit 2008). Andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen machten 2013 16% der reinen Abschlussprüfungskosten aus (14 TEUR von 88 TEUR, Gesamthonorar 102 TEUR).

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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