Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.04.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Es soll eine unveränderte Dividende vom €0,70 pro Aktie ausgeschüttet werden. Bei dem sehr guten Ergebnis 2013 (s.u.) wäre auch eine Dividendenerhöhung möglich gewesen. Es werden nur ca. 32,5% des HGB-Bilanzgewinns ausgeschüttet und es bestehen erhebliche Liquiditätsreserven.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft konnte ein sehr erfolgreiches Jahr verbuchen: das EBIT stieg von € 698 Mio. auf 820 Mio., das Konzernergebnis von 454 Mio. auf 543 Mio. und die Umsatzrendite nach Steuern von 7,5% auf 8,0%.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Ernst & Young GmbH bestehen keine Bedenken.

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen AR-Mitglieder bestehen keine Bedenken. Der Nominierungsausschuss hat gute Arbeit geleistet, es werden u.a. qualifizierte neue Mitglieder vorgeschlagen.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Anpassung bestehender Ergebnisabführungsverträge

 

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung zur Anpassung bestehender Ergebnisabführungsverträge kann erteilt werden, da sie den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepaßt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmunen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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