TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,25 € beträgt zwar nur 11% vom Konzernergebnis und liegt damit deutlich unterhalb der vom Unternehmen seit mehreren Jahren publizierten und praktizierten Dividendenpolitik mit einer Ausschüttungsquote von 40-50 %. Außerdem verstößt sie gegen die vorherige Aussage des Vorstands, dass die erforderlichen Investitionen für das Großprojekt LEGACY in Kanada – Gesamtinvestitionen von ca. 3 Mrd. € - die Dividendenpolitik des Unternehmens nicht negativ beeinflussen sollten. Allerdings hat sich die Ertragslage des Unternehmens in 2013 dramatisch negativ verändert, seitdem der Wettbewerber URALKALI aus Russland das mit der weißrussischen BELARUSKALI bestehende Vertriebskartell BPC aufgekündigt und verlautbart hat, dass er sein Verkaufsvolumen deutlich erhöhen wird zu dann reduzierten Preisen. Dadurch hat sich das allgemeine Preisniveau für Kali von mehr als 400 USD pro Tonne auf unter 300 USD reduziert. Für das Geschäftsjahr 2014 wird zwar mit einer leichten Erholung des Kalipreises gerechnet (Tiefpunkt in Q 1/14), doch geht das Unternehmen von einem leicht reduzierten Umsatz und einem merklichen Ergebnisrückgang aus. Außerdem erhöhen sich die Investitionen deutlich auf ca. 1,2 Mrd. Die Situation ist zwar nicht Besorgnis erregend, trifft das Unternehmen aber sehr hart. Insofern kann dem o.a. Dividendenvorschlag zugestimmt werden. Mit einer Erholung auf das vorherige Preisniveau kann nur mittelfristig gerechnet werden. Der Vorstand hat allerdings verkündet, dass er „baldmöglichst“ zu seiner vorherigen Dividendenpolitik zurückkehren will. Abzuwarten bleibt, ob das schon für das laufende Geschäftsjahr 2014 der Fall sein wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Die unter TOP 2 angesprochene dramatische Entwicklung seit dem 30. Juli 2013 hat alle beteiligten Stakeholder überrascht, sie war absolut nicht vorauszusehen. Insofern trifft den Vorstand kein Verschulden an der sehr enttäuschenden Entwicklung in 2013 – einschließlich eines Kursrückgangs der K+S-Aktie um minus 36% auf 22,38 € (Vorjahr 35,00 €). Zwischenzeitlich war der Kurs sogar auf 15,92 € gefallen, offensichtlich auch durch Spekulationen mit Leerverkäufen. In 2014 hat er sich leicht erholt auf derzeit ca. 23,10 €. Der Vorstand hat auf die deutlich veränderten Marktverhältnisse besonnen reagiert und ein brauchbares Ergebnis erzielt. Außerdem hat er Maßnahmen ergriffen mit dem Ziel, in 3 Jahren nachhaltige Einsparungen von ca. 500 Mio. € zu erzielen, davon ca. 150 Mio. € in 2014. Er vermittelt den Eindruck, dass das Unternehmen angemessen auf die gewandelten Anforderungen der Zukunft eingestellt wird. Auch die Probleme mit der Einleitung von Salzwasser in die Werra scheinen angemessen bearbeitet zu werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand offenbar angemessen beraten, seine Geschäftsführung überwacht und über die wesentlichen Vorhaben mit entschieden. Die deutlich gestiegene Zahl seiner Sitzungen drückt die besonderen Anforderungen im Geschäftsjahr 2013 aus. Nachzufragen bleibt, wieso die Bezüge des Vorstands trotz der Gewinnreduzierung gestiegen sind. Das gilt auch für die Pensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte & Touche bestehen keine Bedenken. Zwar prüfen sie bereits seit einer erheblichen Anzahl von Jahren, doch waren die Prüfungsarbeiten in 2013 ausgeschrieben und neu vergeben worden, wenn auch wieder an D&T. Das Prüfungsteam wechselt regelmäßig, spätestens alle 7 Jahre. Es werden ausschließlich Prüfungsleistungen honoriert (auch die sonstigen Leistungen in Höhe von 0,2 Mio € sind im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen erbracht worden). TOP 6 Beschlussfassungen über die Zustimmung zum Abschluss von neun Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen Zustimmung Begründung: In allen 9 Fällen handelt es sich um rechtlich gebotene Anpassungen der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge an die gesetzlich geänderten Anforderungen an derartige Verträge mit Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH im Hinblick auf die analoge Geltung von § 302 Aktiengesetz in der jeweils geltenden („dynamischen“) Form. Derartige Vertragsanpassungen werden derzeit in vielen Konzernen umgesetzt. Sie sind erforderlich, um steuerliche Organschaften wirksam aufrecht zu erhalten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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