Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Dividendensumme wurde um 28% erhöht und spiegelt das erfolgreiche Jahr 2013 wider. Die Ausschüttungsquote beträgt 25%. Die SdK würde zwar eine höhere Quote begrüßen, berücksichtigt aber die Vielzahl von Projekten, die in den nächsten Jahren zu finanzieren sind. Auch in Hinblick auf die 2013 erfolgte Kapitalerhöhung scheint eine Quote von 25% akzeptabel.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung

Begründung: Mit einem Anstieg des Jahresüberschusses von fast 40% verlief das Geschäftsjahr 2013 sehr erfolgreich. Wichtige Produkte wurden neu in den Markt eingeführt und die Forschung weiter vorangetrieben. Naturgemäß beinhaltet Medizinforschung hohe Risiken, jedoch wurden diese angemessen ausbalanciert.  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung

Begründung: Strategisch ist das Unternehmen gut positioniert und bisher wurden die Risiken gut ausbalanciert. 2013 verlief erfolgreich. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Zustimmung

Begründung: Die Höhe des gesamten Honorars von € 0,7 Mio ist vergleichbar mit anderen Unternehmen und akzeptabel. Der Prüfer hat vor 2 Jahren gewechselt. Sonstige Leistungen von € 0.3 Mio. sind nur für andere Bestätigungsleistungen bezahlt worden. Insgesamt erscheint damit die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

 Ablehnung

Begründung: Zur Vermeidung eines Interessengleichlaufes zwischen Aufsichtsrat als Kontrollorgan und Vorstand als operativ Verantwortlichem und Kontrolliertem lehnt die SdK variable Aufsichtsratsvergütungen grundsätzlich ab. Zudem entsprechen mit Verweis auf den DCGK kurzfristige variable Aufsichtsratsvergütungen nicht mehr dem Zeitgeist. Mit Blick auf die vorgeschlagene absolute Höhe der Vergütung bleibt weiter festzustellen, dass diese aus Sicht der SdK nicht überhöht ist und insofern mitgetragen werden könnte.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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