TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 30. September 2013 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 30. September 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/13 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012/13 Zustimmung Begründung: In Hinblick auf die unter TOP 6 vorgesehene Dividendenausschüttung für das Rumpfgeschäftsjahr ist der vorgeschlagene Gewinnvortrag des kompletten Bilanzgewinns zustimmungsfähig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 Zustimmung Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr verlief erfolgreich. Bei einem von 9,8 auf 10,5 Mio. EUR gestiegenem Umsatz erzielte der Konzern einen Gewinn von 454 (Vj. - 496) TEUR. Damit erwies sich die strategische Ausrichtung auf eine Ausweitung der Werbeumsätze im Radiomarkt, bei denen ein Plus von 16 Prozent verzeichnet wurde, als zukunftsfähig. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Ansatzpunkte, die dagegen sprechen, dass der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachkam. TOP 5 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 („Rumpfgeschäftsjahr 2013“). Keine Abstimmung erforderlich. TOP 6 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Rumpfgeschäftsjahrs 2013 Zustimmung Begründung: Der Gewinn des Klassik Radio AG Konzerns lag, addiert man die Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2012/13 und des Rumpfgeschäftsjahres, bei 0,167 EUR je Aktie. Der Vorschlag sieht mit einer Ausschüttung von 0,12 EUR eine Ausschüttungsquote von 71,9 Prozent vor. Grundsätzlich hält die SdK eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent für angemessen. Angesichts der soliden Bilanz und der positiven Perspektiven stufen wir die hohe Ausschüttung als vertretbar ein. TOP 7 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Im Rumpfgeschäftsjahr wurde ein deutlich über den Prognosen liegender Umsatz erzielt, der Gewinn erreichte mit 0,073 EUR je Aktie mehr als 2/3 des Ganzjahresergebnisses des Vorjahres. Die Strategie des Vorstands, eine Fokussierung auf die Erzielung von Werbeerlösen im Radiomarkt durch von Kostendisziplin begleiteter Erweiterung der Reichweiten zeigt sich zunehmend erfolgreich. TOP 8 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Ansatzpunkte, die dagegen sprechen, dass der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachkam. TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Der Vergütungsbericht benennt im Wesentlichen nur folgende Eckpunkte: Fixum 252 TEUR (wie Vj.), Nebenleistungen (Versicherungsprämien, materielle Leistungen wie Pkw/ Übernahme bestimmter Steuern; keine Versorgungszusagen, keine Leistungszusagen bei Beendigung der Tätigkeit) 16 TEUR (wie Vj.); für das Rumpf-Geschäftsjahr werden die entsprechenden Zahlen geviertelt. Die SdK fordert im Einklang mit dem Corporate Governance Kodex, dass Messung und Beurteilung der Leistung des Vorstands im Rahmen einer langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch die Festlegung einer angemessenen Vergütung aus fixen und variablen Bestandteilen erfolgt. Der Umstand, dass der Vorstand als Hauptaktionär selbstredend Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens aufweist, entbindet nicht von diesen Vorgaben. TOP 10 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die erneute Bestellung des AP. Die Prüfkosten bewegten sich mit 69 bzw. 42 (Rumpf-GJ) TEUR in einem vertretbaren Rahmen, sonstige Beratungsleistungen erfolgten nicht bzw. wurden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Anhaltspunkte, die für eine etwaiges aufkommendes gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen Gesellschaft und AP sprechen würden, liegen nicht vor. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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