TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 der MAN SE sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE Enthaltung Begründung: Das Unternehmen hat in 2013 einen Verlust eingefahren, der -1,47 € pro Aktie entspricht. Die vorgeschlagene Ausschüttung pro Aktie beträgt 0,14 € pro Aktie. Das ist für uns außenstehende Aktionäre aber von untergeordneter Bedeutung, da aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV) mit dem Volkswagen-Konzern von Juni 2013 eine Garantiedividende von 3,04 € gezahlt wird. Insofern dürften die genaue Gewinnermittlung und der Dividendenvorschlag überwiegend eine konzerninterne Angelegenheit sein. TOP 3 Entlastung des Vorstands Enthaltung Begründung: Der Vorstand hat ein sehr enttäuschendes Ergebnis von – 512 Mio € (Vj: + 192) erzielt. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Bereich MAN Diesel &Turbo im Geschäftsfeld Power Engineering, wo u.a. hohe Vorsorgerückstellungen für ein noch nicht abgeschlossenes Kraftwerksprojekt gebildet werden mussten und außerdem die Auftragslage deutlich zurückging. Außerdem hat sich der Steueraufwand maßgeblich erhöht gegenüber dem Vorjahr um ca. 250 Mio €, u.a. aufgrund des BGAV von Juni 2013. Weiterhin sind ca. 300 Mio € an nachträglichen Steuern für die Jahre 2010 – 2012 angefallen für den aufgegebenen Geschäftsbereich Ferrostaal im Zusammenhang mit den dort aufgetretenen Korruptionsfällen. Das kann dem Vorstand, der seinerzeit noch nicht in der Verantwortung stand, aber wohl nicht angelastet werden. Außerdem trägt der Vorstand eine gewisse Mit-Verantwortung für den unseres Erachtens die außenstehenden Aktionäre benachteiligenden BGAV, gegen den seitens der SdK und anderer Aktionäre ein Spruchverfahren betrieben wird. Daher insgesamt Enthaltung. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats Enthaltung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil am enttäuschenden Ergebnis für 2013 und für die teuren Problemfälle aus der Vergangenheit mit zu tragen. Außerdem war er – dominiert von Vertretern des Volkswagen-Konzerns – maßgeblicher Treiber für den Abschluss des BGAV. Es wird das Ziel verfolgt, zusammen mit dem Beteiligungsunternehmen Scania eine Konzernsparte Nutzfahrzeuge im VW-Konzern aufzubauen. Unklar ist dabei, was dann aus dem Geschäftsfeld Power Engineering (incl. der Renk AG) werden wird. Das bleibt abzufragen. Insgesamt auch hier Enthaltung. TOP 5 Zustimmung zum Vergleich zwischen der Allianz Global Corporate & Specialty AG, der AIG Europe Ltd., der HDI Gerling Industrie Versicherung AG, der CNA Insurance Company Limited, der Chubb Insurance Company of Europe S.E. und der MAN SE vom 26. September/4. Oktober 2013 Enthaltung Begründung: Es geht um einen Vergleich mit den D&O-Versicherern des MAN-2Konzerns zu Korruptionsfällen aus dem Jahr 2009 unter dem Arbeitstitel ISAR. Die Ordnungswidrigkeitenverfahren waren zum Jahresende 2009 beendet worden mit Geldbußen für den MAN-Konzern von insgesamt 150,6 Mio €. Darüber hinaus waren der MAN weitere Vermögensnachteile in Höhe von 100,2 Mio € entstanden. Mit den D&O-Versicherern hat man sich auf eine Zahlung der Versicherer in Höhe von 42,5 Mio € verglichen. Zu begrüßen ist, dass die Verfahren nun endgültig zum Abschluss gebracht worden sind. Es kann von uns außenstehenden Aktionären allerdings nicht beurteilt werden, ob es sich hierbei um einen angemessenen Betrag in Bezug auf den aufgezeigten Gesamtschaden von ca. 259 Mio € handelt. Daher auch hier Enthaltung. TOP 6 Zustimmung zu Individualvergleichen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern Enthaltung Begründung: Die abgeschlossenen Vergleichsvereinbarungen mit den 3 ehemaligen verantwortlichen Vorstandsmitgliedern Samuelsson, Weinmann und Hornung betreffen ebenfalls die unter TOP 5 angesprochenen Korruptionsfälle ISAR. Von uns außenstehenden Aktionären kann nicht beurteilt werden, ob die gegenüber den 3 ehemaligen Vorstandsmitgliedern geltend gemachten Beträge von 1,2 bzw. 1,0 bzw. 0,8 Mio € angemessen sind in Bezug auf den Grad der jeweiligen Verantwortung. Zu begrüßen ist auch hier, dass die Verfahren jetzt zum Abschluss gebracht werden. Daher auch hier wiederum Enthaltung. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Hier handelt es sich um notwendige rechtliche Anpassungen von Unternehmensverträgen an geänderte gesetzliche Vorgaben zu steuerlichen Organschaften mit Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH (Verweis auf § 302 AktG in jeweils geltender Fassung = „dynamisch“). TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Vor dem Hintergrund des BGAV mit dem VW-Konzern bestehen gegen die Wiederbestellung von PwC, München, keine Bedenken trotz der erheblichen sonstigen Leistungen. PwC ist auch Abschlussprüfer des VW-Konzerns. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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