TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AURELIUS AG, des gebilligten Konzernabschlusses der AURELIUS AG und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der geplanten Ausschüttung einer Dividende von 1,05 EUR je dividendenberechtigter Aktie wird zugestimmt. Absolut entspricht dies 33.264.000 EUR. Die Ausschüttungsquote ist keine geeignete Größe zur Beurteilung einer adäquaten Gewinnverwendung, da das Geschäftsmodell der Aurelius AG auf dem Kauf, dem langfristigen Halten und dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen basiert. Ausschlaggebend für den Erfolg der Aurelius AG sind somit neben dem Konzernergebnis (GJ 2013: -2,9 Mio. EUR), die erzielten Verkaufspreise für die Beteiligungen im vergangenen Geschäftsjahr. Laut Unternehmensinformationen beliefen diese sich auf rund 30 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2013. Angesichts dieser beiden Kennzahlen sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger die Dividende auf einem Hohen Niveau und wird deshalb TOP 2 zustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorsitzenden des Vorstands Herrn Dr. Dirk Markus für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Zwar erscheint das vorgelegte Ergebnis sehr respektabel zu sein, jedoch kann nach Auffassung der SdK die Ergebnisqualität nicht ausreichend beurteilt werden, da nach Kenntnisstand der SdK noch nicht einmal die Transaktionspreise für die wesentlichen Geschäfte benannt werden. Darüber hinaus wurde das Testat wegen der aus Sicht des Abschlussprüfers Fehlens notwendiger Angaben im Konzernanhang eingeschränkt. Diese Umstände führen dazu, dass eine Entlastung nicht erteilt werden kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Gert Purkert für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Siehe TOP 3 TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Donatus Albrecht für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Siehe TOP 3 TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Zwar scheint der Aufsichtsrat ausweislich des vorgelegten AR-Berichtes seinen wesentlichen Kontroll-und Überwachungsfunktionen nachgekommen zu sein. Jedoch ist das Testat wegen nach Auffassung des Abschlussprüfers Fehlens notwendiger Angaben im Konzernanhang notwendiger Angaben zum wiederholten Male eingeschränkt. Nach Kenntnis der SdK gibt es keine Erklärung, warum die vom Abschluss-prüfers als fehlend gerügten Angaben nicht einfach im Anhang gemacht werden. Auch ist und bleibt unklar, warum der Aufsichtsrat seinen Einfluss nicht geltend macht, dass die Transaktionspreise zumindest für die wesentlichen Geschäfte benannt werden, damit die Ergebnisqualität und damit auch deren Nachhaltigkeit beurteilt werden können. TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Zwar erscheint der Abschlussprüfer grundsätzlich als geeignet. Auch der Umstand, dass der Abschlussprüfer bereits zum wiederholten Male an der Einschränkung des Testates wegen Fehlens notwendiger Angaben im Anhang festhält, spricht für dessen Unabhängigkeit. Jedoch betragen die Honorare für Leistungen außerhalb der Abschluss-prüfung ca. 27% des Prüfungshonorares. Die SdK fordert die prinzipielle Trennung von Prüfung und Beratung, trägt aber nolens volens ein Honorarvolumen von 25% des Prüfungshonorares für außerprüfliche Leistungen mit. Sollte sich herausstellen, dass in den sog. anderen Bestätigungsleistungen Leistungen enthalten sind, die im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung stehen und damit die Quote unter 25% absinken, könnte die SdK zustimmen. TOP 8 Beschluss über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007/II (§ 4 Absatz 5 der Satzung der AURELIUS AG) Zustimmung Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Zustimmung zur Aufhebung des Bedingten Kapitals. TOP 9 Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013/I (§ 4 Absatz 3 der Satzung der AURELIUS AG), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014/I nebst Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die aktuelle Beschlussvorlage würde dazu führen, dass die Gesellschaft über Vorratskapitalia in Höhe von 50% des Grundkapitals mit ebenso hoher Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss verfügt. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht in Höhe von 25% des Grundkapitals, ohne Bezugsrecht bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals mit. Diese Schwellen werden allein schon durch die Beschlussvorlage bei weitem überschritten. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Die SdK gibt einer höheren/Sonderdividende vor einem Rückkauf eigener Aktien den Vorzug. Darüber hinaus lehnt die SdK den weiteren Bezugsrechtsausschluss ab, da bereits schon das noch bestehende Genehmigte Kapital einen Bezugsrechtsausschluss von ca. 37% ermöglicht und somit die von der SdK mittgetragene Grenze von 10% Bezugsrechtsausschluss überschreitet, wobei alle Bezugsrechtsausschlussmöglichkeiten zusammen-gerechnet werden. TOP 11 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014/I und Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013/I und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss schafft ein weiteres Vorratskapital von ca. 21% gemessen am Grundkapital. Zusammen mit dem noch bestehenden Kapital in Höhe von 36,36% des Grundkapitals lägen sodann Kapitalvorratsbeschlüsse in Höhe von mehr als 57% vor mit einer ebenso hohen Bezugsrechtsausschlussmöglichkeit. Wird die Beschlussvorlage zu TOP 9 genehmigt, ist das dann entstehende Volumen an Vorratskapital sogar noch größer mit entsprechender Bezugsrechtsausschluss-möglichkeit. Diese Volumina überschreiten die von der SdK akzeptierten Grenzen (vgl. hierzu Begründung zu TOP 9) ist daher abzulehnen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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