TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt deutlich oberhalb der von der SdK geforderten Range von 40-60 %, ist jedoch bei Springer seit langem so üblich und wird dementsprechend von den Aktionären so erwartet. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen befindet sich erfolgreich auf seinem mutigen Weg in eine Führungsrolle in der digitalen Welt. Die Rentabilitätsentwicklung war so angekündigt. Der Funke-Deal ist aus unserer Sicht folgerichtig und wohl auch mit gutem Timing abgewickelt worden. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand auf seinem guten Weg mit nachvollziehbarer Schwerpunktsetzung beraten und kontrolliert. TOP 5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung des Kandidaten Lanz; Zustimmung im Übrigen (Einzelwahlen sind angekündigt) Begründung: Der direkte Weg des Finanzvorstandes in den Aufsichtsrat entspricht nicht den Grundsätzen guter Unternehmensführung, auch wenn der Kodex hier eine Ausnahme zugunsten des Großaktionärs vorsieht. Die SdK hält hingegen einen solchen Wechsel - abstrakt betrachtet und ohne konkreten Bezug zu Springer - gerade auch dann für problematisch, wenn der Großaktionär ihn in besonderer Weise wünscht. Aufsichtsräte sollten unabhängig sein. Bei den übrigen Kandidaten bestehen - wie übrigens auch beim Kandidaten Lanz - keine Einwände gegen die persönliche und fachliche Qualifikation. TOP 6 Zustimmung zu Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen Zustimmung Begründung: Es handelt sich um eine sinnvolle Maßnahme im Zuge der Abwicklung des begrüßenswerten Funke-Deals, um die Abonnementbeziehungen weiterlaufen zu lassen. TOP 7 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und Bestellung des Abschlussprüfers für die Schlussbilanzen bei den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ausgliederungen Ablehnung Begründung: Im letzten Jahr bezogen sich mehr als 25 % der Gesamtvergütung auf andere Leistungen als die reine Prüfung. In einem solchen Fall besteht die abstrakte Gefahr einer abgestuften Sanktionierung des Prüfers mit Umsatzentzug, wenn dieser dem Unternehmen allzu penibel erscheint. Schon der Anschein einer solchen Beeinflussungsmöglichkeit sollte ausgeschlossen sein. TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach Art. 5 SE-VO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: 20 % Abweichung vom Durchschnittskurs bei einem Erwerbsangebot halten wir für zu hoch. TOP 9 Beschlussfassungen über das Unterbleiben von Angaben nach Art. 61 SE-VO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung) sowie über das Unterbleiben einer sonstigen individualisierten oder positionsbezogenen Offenlegung der Vorstandsvergütung Ablehnung. Begründung: Die Großaktionärin wird die individualisierten Informationen qua Aufsichtsratsmandat erfahren, die Kleinaktionäre aber nicht. Hier fehlt die Gleichbehandlung. TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung des Ortes der Hauptversammlung und Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Die Aktionäre haben sich darauf eingestellt, dass der Vorstand ihnen in Berlin Rede und Antwort steht. Dem sollte er sich nicht entziehen können. Im Übrigen haben sich die Aktionäre darauf verlassen, dass es im Gefolge der Umwandlung in eine SE für sie keine Nachteile bei der Ausübung ihrer Rechte geben würde. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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