Hauptversammlung der GRENKELEASING AG am 10.4.2014 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKELEASING AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKELEASING AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKELEASING AG Zustimmung. Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 1,00 € erreicht nicht die von der SdK geforderte Regelquote von mindestens 40%. Allerdings beläuft sich das Gewinnwachstum auf 10,7%, die vorgesehene Dividende liegt um 25% über der letztjährigen. Damit werden die Aktionäre angemessen am Gewinn eines in den letzten Jahren zuverlässig wachsenden Unternehmens beteiligt. Die Möglichkeit für die Aktionäre, die Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft zu beziehen, ist zu begrüßen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr gute operative Arbeit. Dies belegen die durchweg positiven Entwicklungen der wichtigsten Finanzkennzahlen, wie etwa ein um knapp 16% gestiegenes Neugeschäft, eine Zuwachsrate von 46% im Factoring-Geschäft und ein Einlagenwachstum um 22% bei der Bank. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr gut beraten und überwacht. Somit existieren aus Sicht der SdK keine Bedenken, die seiner Entlastung im Wege stehen würden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Die Ernst & Young ist sicherlich geeignet, Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Allerdings wird die Zustimmung von einer plausiblen Erklärung der stark angestiegenen Prüfungskosten (von 246 Tsd. € in 2011 auf 426 Tsd. in 2013) abhängig gemacht. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Gegen die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapital und seine Nutzung für die Dividendenzahlung ist nichts einzuwenden. Soweit der Vorschlag allerdings als Vorratsbeschluss ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft vorsieht, geht er zu weit. Das derzeitige genehmigte Kapital wurde nur in geringem Umfang genutzt und es ist nicht absehbar, dass ein neues in dieser Höhe tatsächlich ausgenutzt würde. Entsprechende Großvorhaben sollten im konkreten Anlass der Hauptversammlung vorgelegt werden, damit die Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaft entscheiden können. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung aufgrund einer Gesetzesänderung Zustimmung. Begründung: Es handelt sich um eine Änderung der Satzung, die durch eine Gesetzesänderung erforderlich ist. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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