TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014 Ablehnung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor die Dividende um 10 Cent auf 0,60€ zu erhöhen. Grundsätzlich ist dies zu begrüßen. Allerdings beträgt die Ausschüttungsquote bei einem EPS von 1,77€ lediglich knapp 34% und liegt damit nicht im geforderten Zielkorridor der SdK von 40%-60%. Eine höhere Ausschüttung wäre betriebswirtschaftlich absolut tragbar, da genügend liquide Mittel im Unternehmen vorhanden sind und somit die Substanz des Unternehmens in keiner Weise gefährden wäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung Begründung: Trotz des vergleichsweise hohen Investitionsaufwands im vergangenen Geschäftsjahr konnten alle relevanten Unternehmenskennzahlen gesteigert werden und das Unternehmen scheint langfristig stabil und gut aufgestellt zu sein. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung Begründung: Der AR ist, soweit uns bekannt, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten in ausreichender Form nachgekommen. Er war in alle wichtigen Entscheidungen des Vorstandes eingebunden und wurde regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: Die KPMG prüft bereits seit 1998 für die Gesellschaft. Dies ist im Sinne der Unabhängigkeit nach Ansicht der SdK zu lang. Wir fordern generell einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätestens alle 10 Jahre. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: Auch hier schlägt die Verwaltung die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor. Da diese bereits seit 1998 für die Gesellschaft prüft sehen wir die Gefahr einer gegenseitigen „Gewöhnung“ und damit mangelnder Unabhängigkeit. Wir fordern generell einen Wechsel spätestens alle 10 Jahre. TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Hr. Christoph Hornbach ist Schuldirektor der Musikschule Frankfurt. Diese Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang mit dem Unternehmen und auch sonst lassen sich keine wirtschaftlichen Qualifikationen erkennen, die Hr. Hornbach zu einem geeigneten Kandidaten des AR machen würden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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