TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014 Ablehnung Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividende von 0,80€ je Vorzugsaktie und 0,77€ je Stammaktie vor. Dies entspricht lediglich einer Ausschüttungsquote von 17,6% je Vorzugsaktie und 16,9% je Stammaktie und liegt damit weit unter dem geforderten Zielkorridor der SdK von 40% - 60% gemessen am Konzernjahresergebnis. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung Begründung: Das vergangene Geschäftsjahr war trotz des witterungsbedingten schlechten Starts in Q1 erfolgreich für die Hornbach Baumarkt AG und die Hornbach Holding AG. Alle relevanten Unternehmenskennzahlen konnten gesteigert werden und das Unternehmen scheint stabil und gut für die Zukunft aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung Begründung: Der AR ist seinen Kontroll- und Überwachungspflichten, soweit uns bekannt, in ausreichender Form nachgekommen. Er wurde regelmäßig vom Vorstand über aktuelle Entwicklungen informiert und war in alle wichtigen Entscheidungen mit eingebunden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: Die KPMG prüft bereits seit 1998 für die Gesellschaft. Dies ist im Sinne der Unabhängigkeit nach Ansicht der SdK zu lang. Wir fordern generell einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätestens alle 10 Jahre. TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: Auch hier schlägt die Verwaltung die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor. Da diese bereits seit 1998 für die Gesellschaft prüft sehen wir die Gefahr einer gegenseitigen „Gewöhnung“ und damit mangelnder Unabhängigkeit. Wir fordern generell einen Wechsel spätestens alle 10 Jahre. TOP 7 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Herren Hr. Dr. John Feldmann und Hr. Erich Harsch stehen in keiner persönlichen Beziehung zum Unternehmen. Sie scheinen ausreichend qualifiziert und besitzen einen wirtschaftlichen Hintergrund. Der Wahl spricht nichts entgegen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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