Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.03.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2013, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2013 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung. 
Begründung: Die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2012/2013 erreicht nicht die von der SdK grundsätzlich geforderten 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Dennoch muss positiv attestiert werden, dass der Dividendenvorschlag von 0,15 € im Vorjahr auf 0,25 € angehoben wurde. Da des Weiteren die Dividende aus dem steuerlichen Einlagenkonto gezahlt werden soll, wird sie für die Aktionäre ohne Abzüge von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sein und bedeutet eine angemessene Beteiligung an der guten Geschäftsentwicklung.

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung. 
Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr gute operative Arbeit. Dies belegen die durchweg positiven Entwicklungen der wichtigsten Finanzkennzahlen, wie etwa ein beachtliches Umsatzplus von 36% sowie ein um 27% gestiegenes Konzernjahresergebnis.

 

TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung. 
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr gut beraten und überwacht. Somit existieren aus Sicht der SdK keine Bedenken, die seiner Entlastung im Wege stehen würden.

 

TOP 5 
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) und deren Verwendung einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung. 
Begründung: Die Ermächtigung ist mit der vorgesehen Generalklausel („zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck“) nicht akzeptabel. Mit einem Erwerb zur Einziehung der Aktien wären wir ebenso einverstanden wie mit einem Erwerb für ein Angebot an die Arbeitnehmer. Dafür könnten allerdings auch die 3,3% der Aktien eingesetzt werden, die sich bereits im Eigenbesitz befinden. Den Erwerb eigener Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen lehnt die SdK aber ab, da dies zu überhöhten Kaufpreisen sowie zu unnötigen Bewertungsrisiken führen kann.

 

TOP 6 
Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung. 
Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Verwaltung, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer zu bestimmen, ein letztes Mal zustimmen. Die Ebner Stolz GmbH prüft die Gesellschaft schon seit über zehn Jahren, wodurch die zwingend erforderliche Unabhängigkeit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen nicht mehr garantiert ist. Daher fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers für das nächste Geschäftsjahr.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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