TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Vom Konzernergebnis von 0.30 EUR pro Aktie sollen 0.07 EUR pro Aktie als Dividende gezahlt werden. Dies entspricht zwar nur 23% des Ergebnisses, jedoch ist es als erfreulich anzusehen dass erstmals seit 2007 zum 150-jährigen Bestehen der DEUTZ AG wieder eine Dividende gezahlt werden kann, nachdem der Verlustvortrag in der AG abgebaut werden konnte. Vor dem Hintergrund des schwierigen Geschäfts und der geplanten Investitionen erscheint die Ausschüttungsquote angemessen. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet, die sich in den Jahreszahlen widerspiegeln: Auftragseingang +33%, Umsatz +12%, EBIT +28%, Ebit-Marge über 3%, Konzernergebnis +70%, Eigenkapital +12%, Verschuldung um 17 Mio. EUR abgebaut. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben gewissenvoll erfüllt, den Vorstand überwacht und unterstützt und darüber ausführlich berichtet. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Es ist zu begrüßen, dass nach 7 Jahren ein anderer Abschlussprüfer vorgeschlagen wird. Ob PwC auch über die Abschlussprüfung hinaus andere Prüfungs- und Beratungsleistungen für Deutz erbringen wird, wird auf der Hauptversammlung erfragt. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Herr Kauffmann scheint die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Aufgabe zu besitzen. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Automobilsektor (Mercedes, Freightliner, Daimler) und im Bereich Finanzen und Controlling. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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