TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: 2013 sollte die erste Bewährungsprobe für die neue Fokussierung der Gesellschaft sein. Zwar drücken die börsennotierten Beteiligungen das Ergebnis, aber ansonsten hat sich das Portfolio ordentlich entwickelt. Der Liquiditätsbestand von 2,3 Mio. Euro liefert den nötigen Spielraum für das Eingehen weiterer Beteiligungen. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Laut Bericht des AR ist angemessen geprüft und beraten worden. TOP 4 Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2013 beschlossenen genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK sieht aufgrund des Geschäftsmodells der bmp sehr wohl die Notwendigkeit Vorratskapitalia für Akquisitionszwecke nutzen zu können, hält allerdings ein Genehmigtes Kapital im Umfang des maximal gesetzlich Zulässigen für nicht angemessen. Sollte sich die Verwaltung zu einer Berichterstattung über Sacheinlagen aus dem Genehmigten Kapital auf einem der Einbringung über die Tagesordnung einer HV liegenden Berichtsniveau ex post bereiterklären, so wären hier durchaus höhere Genehmigte Kapitalia gegen Sacheinlage als die von der SdK im Regelfall akzeptierten 10% möglich. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Summe der Kapitalmaßnahmen der beiden Tagesordnungspunkte 4 und 5 übersteigt die von der SdK als unbedenklich eingestuften Grenzwerte erheblich. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Steuerberatungs- und sonstige Leistungen betragen mehr als 25% der Gesamthonorare. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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