Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

Begründung: Die Auskehrung für die Stamm- und Vorzugsaktien bewegt sich seit Jahren unterhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Seit fünf  Geschäftsjahren liegt die Dividende zudem unabhängig vom Konzernergebnis bei stabil 12,00 € für die Stämme und 12,26 € für die Vorzüge. Dieses ist für ein aus Sicht der freien Aktionäre und wohl auch der Großaktionärin als Dividendenwert am Kapitalmarkt positionierten Unternehmen zu wenig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

Begründung: Die anhaltende weltweite schwierige wirtschaftliche Situation und die Umbesinnung bei der Energieerzeugung aufgrund der Fukushima-Tragödie wirken sich noch immer negativ auf das Geschäft des Unternehmens aus. Unter diesen schwierigen Bedingungen hat der Vorstand gute Arbeit geleistet. Es ist ihm gelungen, den operativen Cashflow zu steigern. Einzig die Rentabilität des Konzerns bleibt mit einer zwar noch auskömmlichen Umsatzrendite vor Steuern von 5,3% hinter den Erwartungen und wohl auch den selbstgesteckten Zielen des Managements zurück. Hier liegt aus Sicht der SdK das Hauptaufgabenfeld für die Vorstandsarbeit der nächsten Geschäftsjahre.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

Begründung: Laut Bericht gab es vier turnusmäßige Sitzungen sowie Ausschusssitzungen. Dem Bericht konnte nicht entnommen werden wie lange die einzelnen Sitzungen gedauert haben und ob immer alle AR-Mitglieder anwesend waren. Dies wird auf der HV geklärt. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Sitzungen nicht den Charakter von Aufsichtsratssitzungen hatten oder einzelne AR-Mitglieder öfters gefehlt haben, wird der Entlastungsantrag abgelehnt. Ggf. wird eine Einzelabstimmung beantragt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK fordert einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  nach 7 bis 10 Jahren. Es soll damit eine zu große Vertraulichkeit zwischen der Prüfungsgesellschaft und der zu prüfenden Gesellschaft verhindert werden. Nach Auskunft auf der HV 2012 ist die BDO AG erst seit 2008 als Abschlussprüfer bestellt. Daher bestehen seitens der SdK keine Bedenken gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK hat keine Einwände gegen die Wahl von Herrn Dr. Wiechmann. Herr Dr. Wichmann scheint über die notwendige Qualifikation und Zeit für die mit der Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Tätigkeiten resp. Pflichten zu verfügen und kann somit zum Wohle des Unternehmens und seiner Aktionäre tätig werden. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

 

Zustimmung

Begründung: Die Änderungen sind - insbesondere aus steuerlichen Gründen - sinnvoll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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