TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Angesichts der schwierigen Lage im Geschäftsjahr und des rückläufigen Cash-flows ist die Beibehaltung der Dividende von 25 Cents je Aktie positiv zu sehen. Die Ausschüttungsquote beträgt nun etwas über 50% des Konzerngewinns nach Steuern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: In einem schwierigen Marktumfeld hat der Vorstand die Gesellschaft ordentlich durch das schwierige Jahr 2013 gebracht. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat will weiterhin die Offenlegung der einzelnen Vorstandsvergütungen in den Berichten der Gesellschaft verhindern (siehe TOP 6) und damit dem Aktionär die Transparenz im Hinblick auf den Vergütungsbericht verweigern. Sollte in der Hauptversammlung TOP 6 von der Tagesordnung zurückgezogen werden, kann der Aufsichtsrat entlastet werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014 Zustimmung Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte die der Wiederwahl des Abschlussprüfers entgegenstehen. TOP 6 Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung) Ablehnung Begründung: Die Unterdrückung transparenter Angaben in den Jahresabschlüssen zur Information der Eigentümer der Gesellschaft verstößt gegen die Pflichten aus dem Corporate Government Kodex. Fast keine andere AG wendet diese nicht mehr zeitgemäße Klausel des HGB an. Sie dient im Übrigen nur, wenn der Aufsichtsrat eine überhöhte Bezahlung von Vorstandsmitgliedern verschleiern will. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
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