Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

 Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2013

Zustimmung  

Begründung: Die Ausschüttung liegt mit 0,80 EUR bei einem Ergebnis von 1,99 EUR je Aktie bei 40%. Diese Ausschüttungsquote liegt am unteren Ende der Vorstellungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (40 – 60%). Langfristig wäre hier eine hälftige Teilung aus Sicht der SdK wünschenswert.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat in Anbetracht des wirklich schwierigen Marktumfelds   insgesamt gesehen eine recht ordentliche Jahresleistung präsentiert. Der Lagebericht ist detailliert, auch in seinen Angaben bezüglich der Chancen und Risiken. 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung  

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion offensichtlich gerecht geworden, Der Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr darf jedoch zukünftig ruhig noch ausführlicher und detaillierter werden.
 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung sowie entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung  

Begründung: Obwohl noch ein genehmigtes Kapital II in Höhe von 3,4 Mio. EUR, Laufzeit bis Mai 2016, vorliegt kann der Fortschreibung des auslaufenden Kapitals I aus Sicht der SdK zugestimmt werden, weil UZIN UTZ zum einen hierbei auf die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre verzichtet, andererseits seit Börsengang immer sehr sorgsam mit Vorratskapitalia umgegangen ist.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Zustimmung  

Begründung: Der Wiederwahl der ECOVIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, München wird zugestimmt. Neben dem zum Vorjahr nicht erhöhten Honorar für die Abschlussprüfung  über  115 TEUR wurden lediglich weitere Leistungen in Höhe von 9TEUR in Anspruch genommen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.