Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2022



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Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft sowie die entsprechende Änderung von § 1 der Satzung

 

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft (1. Juni bis 31. Mai des Folgejahres) weicht derzeit vom Kalenderjahr ab. Mit der vorgeschlagenen Umstellung auf das Kalenderjahr will sich die Gesellschaft an die weit überwiegende Praxis anderer Emittenten anpassen. Da die meisten Unternehmen in der Automobilindustrie das Kalenderjahr als Geschäftsjahr nutzen, ermöglicht dies künftig bessere und aussagekräftigere Vergleiche mit Leistungskennzahlen von Konkurrenten ("Peers"). Dies ist für Zwecke der Unternehmenssteuerung hilfreich. Auch die meisten sonstigen Kennzahlen, an denen sich die Unternehmenssteuerung ausrichtet (zum Beispiel makroökonomische Größen oder Branchenkennzahlen), werden auf kalenderjähriger Basis erhoben und müssen derzeit umständlich in den vom Kalenderjahr abweichenden Rhythmus der Finanzberichterstattung der Gesellschaft umgerechnet werden. Die Umstellung auf das Kalenderjahr als Geschäftsjahr erleichtert außerdem die Rechnungslegung der Gesellschaft im Verhältnis zu ihrer neuen Mehrheitsaktionärin. Die Faurecia SE hat am 31. Januar 2022 über ihre Tochtergesellschaft Faurecia Participations GmbH 80,59 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Gesellschaft erworben. Die Gesellschaft wird daher künftig als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Faurecia SE einbezogen. Sie wird der Faurecia SE auf der Grundlage von § 294 Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) und § 131 Abs. 4 Satz 3 des Aktiengesetzes (AktG) künftig die für die Aufstellung des Konzernabschlusses und der Halbjahresfinanzberichte sowie der Quartals-/Zwischenmitteilungen notwendigen Rechnungslegungsdaten übermitteln. Durch die Umstellung ihres Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr vermeidet die Gesellschaft einen erheblichen Zusatzaufwand, der für die Zusammenstellung der Rechnungslegungsdaten zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember anfallen würde. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft soll daher mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Dazu soll einmalig ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingelegt werden. Das derzeit laufende Geschäftsjahr, das am 1. Juni 2021 begonnen hat, endet noch im heutigen Rhythmus mit dem 31. Mai 2022. Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

a) Das Geschäftsjahr wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 auf das Kalenderjahr umgestellt. Der Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

 

b) § 1 Abs. 3 der Satzung der HELLA GmbH & Co. KGaA wird dementsprechend geändert und wie folgt neu gefasst:

 

"(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem 1. Januar 2023 das Kalenderjahr. Das am 1. Juni 2021 begonnene Geschäftsjahr endet am 31. Mai 2022. Der Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ist ein Rumpfgeschäftsjahr."

 

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Umstellung des Geschäftsjahrs auf das Kalenderjahr spart Kosten und erhöht die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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