Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 01.04.2022



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Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff. AktG und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist leider auch durch die Corona Krise in ihrer Entwicklung sehr beeinträchtigt worden und benötigt schon wieder neues Kapital für den Fortbestand. Der Kapitalherabsetzung wird deshalb zugestimmt, da die anschließende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten erfolgt und auch Überbezugsrechte geplant sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.