Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttung entspricht in Bezug zum Konzernjahresüberschuss lediglich einer Quote von rund 17 %. Die SdK hält eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60 % für angemessen.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie konnte die Porsche SE einen enormen Überschuss von knapp 4,6 Mrd. Euro erzielen. Die wesentliche Kernbeteiligung an der VW AG entwickelt sich in einem herausfordernden Umfeld gut und auch das Beteiligungsgeschäft lässt Früchte zum Vorschein kommen.

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Rahmen von fünf Sitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen. Kritisch hinterfragt wird der teure Verwaltungsapparat. Es erscheint nicht schlüssig, weswegen die Porsche SE mit keinem eigenen operativen Geschäft, sondern lediglich einer Holding-Funktion mit eigenem Beteiligungsgeschäft einen vierköpfigen Vorstand mit Jahressalär 3 Mio. Euro und einen zehnköpfigen Aufsichtsrat mit Jahressalär 1 Mio. Euro benötigt.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2022

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Die bei Wirecard festgestellten "Mängel" und das hierzu von EY kommunizierte Selbstverständnis lassen nach wie vor befürchten, dass es sich um ein Prüfungsverständnis und eine Prüfungspraxis handelt, bei dem die SdK die Prüfungsqualität - abseits der Qualität und Integrität der jeweiligen Prüfer - nicht mehr als gewährleistet ansieht. Diese Einschätzung wird nach Auffassung der SdK durch den sog. Wambach-Report gestützt. Einmalig dürfte weiterhin die Inszenierung als Opfer und Aufklärer eines der größten Betrugsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Ein Bekenntnis EYs zu ihrer Verantwortung sowie ein Nachweis darüber, das EY aus dem Wirecard-Skandal seine Lehren gezogen und Prozesse angepasst hat, sind sicherlich nicht ausreichend, wären aber ein erster Schritt.

 

TOP 6 Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern

 

a) Herrn Dr. Wolfgang Porsche

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Dr. Wolfgang Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Es bestehen anderweitig ausschließlich konzernweite Kontrollmandate.

 

b) Herrn Dr. Hans Michel Piëch

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Dr. Hans Michel Piëch ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Es bestehen anderweitig ausschließlich konzernweite Kontrollmandate.

 

c) Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Prof. Lehner fungierte neben seinem AR-Mandat bei der Porsche SE lediglich als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Telekom AG. Seine fachliche Geeignetheit steht außer Frage, aufgrund des fortgeschrittenen Alters sollte jedoch von einer Wiederwahl nach Ablauf der erneuten Amtszeit abgesehen werden.

 

d) Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Es bestehen anderweitig ausschließlich konzernweite Kontrollmandate.

 

TOP 7 Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Vergütungsbericht scheint die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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