Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem Ergebnis von 0,20 € je Aktie eine Dividende von 0,12 € je Aktie an die Anteilseigner ausgekehrt werden. Die Ausschüttungsquote beträgt dabei nun 60% und liegt damit am oberen Ende der von der SdK als angemessen erachteten Ausschüttungsbandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Die SdK begrüßt ausdrücklich die Aufnahme von Dividendenzahlungen an die Aktionäre.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Prognosen bezüglich "Assets under Management", Umsatz und Ergebnis eingehalten und dabei ein tolles Ergebnis von 0,20 € je Aktie erzielt. Ferner sieht sich die Gesellschaft nun in der Lage ihren Aktionären o.g. Dividende auszukehren. Bilanzstruktur und Liquiditätsausstattung sind nach wie vor überzeugend. Außerdem entwickelte sich der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return) auf Jahresbasis signifikant positiv.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK seine Kontrollfunktion verantwortlich wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Ablehnung

 

Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist sicherlich geeignet die Abschlüsse von AG und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus Sicht der SdK zu opulenten Beratungshonorare, fast ausschließlich für Steuerberatung, erneut ab. Die SdK fordert grundsätzlich zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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