TOP 1 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von zwei Aktien im vereinfachten Verfahren sowie entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Herabsetzung des Grundkapitals ist ein rein bilanztechnischer Vorgang. Direkte Nachteile hieraus sind nicht ersichtlich. TOP 3 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien sowie entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Herabsetzung des Grundkapitals ist ein rein bilanztechnischer Vorgang. Direkte Nachteile hieraus sind nicht ersichtlich. Der Vorgang legt die Grundlage für potenzielle Kapitalerhöhungen, bei denen der Nennwert von 1 Euro Voraussetzung ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 7.000.000,00 durch Barkapitalerhöhung unter Gewährung von Bezugsrechten Zustimmung Begründung: Nach Zusammenlegung im Verhältnis 3:1 sollte nach aktuellem Stand der Aktienkurs bei grob 2 Euro stehen. Damit ist reichlich Spielraum für eine Kapitalerhöhung (Mindest-Nennwert 1 Euro) geschaffen. Die Maßnahme bedeutet für Altaktionäre wieder einmal eine enorme Verwässerung, falls nicht mitgezogen wird. Die Ausgestaltung und der genau bezifferte Liquiditätsbedarf machen aber auch unmissverständlich deutlich, dass die Gesellschaft ohne frisches Eigenkapital vermutlich in die Insolvenz rutscht. Aufgrund der "Alternativlosigkeit" wird der Beschlussfassung zugestimmt, um mindestens noch eine Möglichkeit auf das Fortbestehen des Unternehmens zu schaffen. TOP 5 Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs Mitglieder auf drei Mitglieder und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Eine sinnvolle Maßnahme, um Kosten zu sparen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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