Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 31.01.2022



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TOP 1 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen1

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien und die geplante anschließende Kapitalherabsetzung ist eine unnötige Kapitalvernichtung zu Lasten der Gesellschaft. Fraglich ist auch, wie der Kaufpreis aufgebracht werden soll. Außerdem findet schon wieder eine Ungleichbehandlung der Aktionäre statt, weil nicht alle Aktionäre die gleichen Möglichkeiten zum Verkauf ihrer Aktien haben.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.