TOP 1 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands in § 2 der Satzung Ablehnung Begründung: Die Neuausrichtung und Erweiterung der Geschäftsfelder sind äußert kritisch zu sehen. So sind im Bereich der Immobilienentwicklung und Finanzierungsbeteiligung Know-how und Kontakte ein sehr wichtiges Asset. Es wird den Aktionären nicht dargelegt, wie dieser Weg der Neuausrichtung gestaltet werden soll und auch ein konkreter Businessplan, welcher mit Zahlen unterlegt ist, wird nicht präsentiert. Des Weiteren ist von mehreren bereits erfolgreich durchführten Beteiligungsprojekten die Rede. Ausgeführt wird dies allerdings nicht und Beispiele werden auch keine genannt. Daher lehnt die SdK den TOP 1 die Änderung des Unternehmensgegenstands in §2 der Satzung ab. TOP 2 Beschlussfassung über die Umfirmierung in CENTROTEC SE Zustimmung Begründung: Dem Beschluss zur Umfirmierung in CENTROTEC SE kann zugestimmt werden. TOP 3 Wechsel in eine monistische Leitungsstruktur und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Den Wechsel in eine monistische Leitungsstruktur lehnt die SdK ab, da hier die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Aktionäre im Vergleich zu einer dualistischen Struktur eingeschränkt werden. TOP 4 Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates Ablehnung Begründung: Leider befindet sich zu keinem der Kandidaten ein Lebenslauf auf der Website der Gesellschaft oder im Anhang zur Einladung, daher ist eine Einschätzung der Eignung für eine Stelle im Verwaltungsrat nur schwer möglich. Auch ist es nicht ersichtlich, ob die Kandidaten durch eine Vielzahl anderer Mandate bereits overboarded sind. Aufgrund dieser Intransparenz wird die SdK jeden Kandidaten ablehnen müssen. a.) Ablehnung b.) Ablehnung c.) Ablehnung d.) Ablehnung e.) Ablehnung TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung des (künftigen) Verwaltungsrates Ablehnung Begründung: Da die Umwandlung in eine monistische Struktur abgelehnt wird, so wird auch dieser TOP abgelehnt. Des Weiteren sieht die SdK eine variable Vergütung im Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat für nicht operativ tätige Personen kritisch. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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