Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2022



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TOP 1 Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK eine Ausschüttungsquote zwischen 40-60 % des erwirtschafteten Konzernjahresergebnisses. Die vorgeschlagene Ausschüttungsquote liegt bei ca. 34 %. Aufgrund der anstehenden Investitionen im Zuge des Transformationsprozesses werden ausreichende finanzielle Mittel benötigt. Aus diesem Grund kann der geringeren Ausschüttungsquote zugestimmt werden, da die Investitionen die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sichern.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz der großen Herausforderungen (Pandemie, Lieferengpässe, steigender Preisdruck im Gesundheitswesen) hat das Unternehmen ein gutes Ergebnis erzielt. Darüber hinaus wurden zeitlich notwendige Investitionen vorangetrieben, um das Geschäftsmodell zukunftsfähig zu machen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in seinem Bericht ausführlich über seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr informiert. Aufgrund der dort gemachten Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates ihrer Aufgabe angemessen nachgekommen sind. Einer Entlastung steht somit nichts im Wege.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Ablehnung

 

Begründung: Da pwc seit mehr als zehn Jahren den Jahresabschluss des Unternehmens prüft, kann der Wahl nicht zugestimmt werden. Die SdK sieht eine maximale Dauer von zehn Jahren vor, da danach die Unabhängigkeit durch das entstandene Vertrauensverhältnis fraglich ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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