Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Corona bedingt liegt der internationale Flugverkehr immer noch am Boden und hat noch nicht die 2019er Umsätze erreicht. In diesem mehr als herausfordernden Umfeld hat sich Lufthansa mehr als ordentlich entwickelt. Es wurden umfangreiche Finanzierungen durchgeführt bzw. gesichert und die Staatshilfen vorzeitig zurückgezahlt. Darüber hinaus wurden Kapazitäten angepasst, Personal abgebaut und ein umfassender Konzernumbau eingeleitet. Ob dies ausreicht alte Gewinnniveaus zu erreichen ist gegenwärtig unklar, aber aktuell hat der Vorstand alles unternommen, um das überleben zu sichern.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: In turbulenten und schwierigen Zeiten hat der Aufsichtsrat eng mit dem Management zusammengearbeitet. Das Überleben wurde gesichert und Zukunftsweichen gestellt. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Das System der Vergütung wurde zwar von der SdK als Ganzes abgelehnt, aber innerhalb des Systems erläutert der Bericht die Zahlungen ausreichend und schafft die nötige Transparenz. Die höheren Zahlungen sind auf Grund der Leistungen vollauf gerechtfertigt, zumal auch die Vorstandsvergütungen im Krisenjahr deutlich gekürzt wurden.

 

 

TOP 5 Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals A, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die letzten Vorratsbeschlüsse und Kapitalmaßnahmen hat die SdK alle mitgetragen, um das Überleben der Lufthansa zu sichern. Allerdings muss dann, vor allem wenn die Maßnahmen wirken, wieder zur Normalität zurückgekehrt werden. Der Vorratsbeschluß sieht eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 35% des Grundkapitals vor. Die SdK setzt hier die Grenze bei 25% und fordert eine gesonderte Genehmigung von größeren Kapitalmaßnahmen.

 

 

TOP 6 Aufhebung der Ermächtigungen zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds als stillen Gesellschafter der Gesellschaft für die Stille Einlage II-A und für die Stille Einlage II-B, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020/II und des Bedingten Kapitals 2020/III sowie entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der Rückzahlung der stillen Einlagen an den WSF ist es sinnvoll die daran geknüpften bedingten Kapitalia aufzuheben.

 

 

TOP 7 Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der Rückzahlung der stillen Einlagen an den WSF ist es sinnvoll die daran geknüpften bedingten Kapitalia aufzuheben.

 

 

TOP 8 Aufhebung des Genehmigten Kapitals C gemäß § 7b WStBG und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der Rückzahlung der stillen Einlagen an den WSF ist es sinnvoll die daran geknüpften bedingten Kapitalia aufzuheben.

 

 

TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2022 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hat im Zuge des Wirecard Skandals grundsätzliche Bedenken gegen die prüferische Qualität und Integrität von EY und lehnt damit diesen als Prüfer so lange ab, bis klare Lehren, wie z.B. Änderung der Prüfprozesse, gezogen worden sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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