Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG), des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine angemessene Beteiligung der Aktionäre an dem Ertrag der Gesellschaft. Als angemessen erachtet sie eine Ausschüttung von vierzig bis sechzig Prozent des Konzernjahresüberschusses. Dem genügt der Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, wenn "der Entkonsolidierungsgewinn aus der Abspaltung und Ausgliederung des Daimler-Nutzfahrzeuggeschäfts nicht berücksichtigt“ wird, sondern „im Sinne einer nachhaltigen Dividendenpolitik" (Geschäftsbericht 2021, S. 153) ein "berichtigter" Konzernjahresüberschuss zugrundegelegt wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Aus fortgeführten und [!] aufgegebenen Aktivitäten hat sie einen Umsatz in Höhe von 168,0 Mrd. Euro erzielt (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 60). Gegenüber dem Vorjahr stiegt der Umsatz um 13,7 Mrd. Euro bzw. 8,9 Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sie sogar um 22,5 Mrd. Euro bzw. 341 Prozent [!] auf 29,1 Mrd. Euro gesteigert. Entsprechend deutlich ist auch das Konzernergebnis angestiegen, um 19,4 Mrd. Euro bzw. 485 Prozent auf 23,4 Mrd. Euro. Die Entwicklung ist umso erstaunlicher, als das Geschäftsjahr 2021 zugleich geprägt war von den „pandemiebedingten Störungen in den globalen Lieferketten“ und den damit einhergehenden „spürbaren Versorgungsengpässen bei bestimmten Halbleiterkomponenten“ (Geschäftsbericht 2021, S. 12).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Überwachungsaufgabe erfüllt. Zu überprüfen bleibt freilich der weitere Umgang mit dem sog. Abgaskartell (vgl. dazu Geschäftsbericht 2021, S. 15, 18 u.146) sowie dem sog. Abgasbetrug („Thermofenster“) (vgl. dazu Geschäftsbericht 2021, S. 147 f.). Nach Gesetz und Rechtsprechung ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, ggf. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gegen Vorstandsmitglieder geltend zu machen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

a) Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Erfolgen sollte ein Wechsel spätestens alle zehn Jahre. Die KPMG AG prüft die Gesellschaft jedoch schon seit über zwanzig Jahren. Weiter verlangt die SdK zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält die SdK, wenn die Honorare für „andere Bestätigungsleistungen“, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen nicht mehr als 25 Prozent des Honorars für die Abschlussprüfungsleistungen betragen. Für Abschlussprüfungsleistungen hat die KPMG AG in dem Geschäftsjahr 2021 ein Honorar von 25 Mio. Euro erhalten; für andere Bestätigungs-, Steuerberatungs- und sonstige Leistungen aber 19 Mio. Euro (vgl. Geschäftsbericht 2021, S. 314). Das entspricht einem Anteil von 76 Prozent.

 

b) Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 5 a).

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Dame Veronica Anne („Polly“) Courtice, Cambridge, Vereinigtes Königreich, ehemals Direktorin des University of Cambridge Institute for Sustainability Leadership

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Frau Dame Veronica Anne („Polly“) Courtice in den Aufsichtsrat der Mercedes Benz Group AG bestehen keine Bedenken. Sie erscheint fachlich geeignet und zeitlich verfügbar.

 

b) Marco Gobbetti, Florenz, Italien, Vorstandsvorsitzender der Salvatore Ferragamo S.p.A.

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Marco Gobbetti in den Aufsichtsrat der Mercedes Benz Group AG bestehen keine Bedenken. Er erscheint fachlich geeignet und zeitlich verfügbar.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 in der berichtigten Fassung vom 22.03.2022 (vgl. https://www.bundesanzeiger.de) bestehen keine Einwände.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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