Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.04.2022



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC hat als Abschlussprüferin die vorgelegten Dokumente für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die SdK sieht darüber hinaus keine weiteren Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen würden.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende von 1,85 € je Vorzugsaktie (Stammaktie je 1,83 €) bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Konzerngewinn-Ausschüttungsquote steigt leicht auf gut 40 % und liegt somit in der von der SdK für profitable DAX-Gesellschaften empfohlenen Höhe von 40-50 % der Konzerngewinns.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 war angesichts des Marktumfeldes noch befriedigend, die reduzierten Finanzziele wurden erreicht. Hervorzuheben ist die starke Bilanz sowie der gestiegene Cashflow. Negativ fallen weiterhin die schwache Profitabilität sowie die sich verschärfende Krise in der Kosmetiksparte auf.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit dies aus seinem Bericht ersichtlich ist, seine Befugnisse im Hinblick auf die Geschäftsführung sowie auf Aufsicht und Kontrolle des Komplementärs Henkel Management AG wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat, soweit dies aus dem Geschäftsbericht ersichtlich ist, seine Befugnisse im Hinblick auf die Geschäftsführung sowie auf Aufsicht und Kontrolle des Komplementärs Henkel Management AG wahrgenommen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Die auf der vorletzten HV erstmals zum Abschlussprüfer gewählte PWC kann wiedergewählt werden. Weder fachlich noch aus Höhe oder Struktur der Honorare und der erbrachten Dienstleistungen bestehen gegen eine Wiederwahl Bedenken.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Weihrauch scheint hinreichend qualifiziert und nicht durch zu viele weitere Tätigkeiten zeitlich gehindert (overbording)

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Gesellschafterausschuss

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Kaspar von Braun scheint hinreichend qualifiziert und nicht durch zu viele weitere Tätigkeiten zeitlich gehindert (overbording)

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der 40-seitige Vergütungsbericht stellt das komplexe Vergütungssystem umfassend dar. Herleitung und Zusammensetzung der Vergütung sind nachvollziehbar dargelegt. Allerdings werden die vom Aufsichtsrat gemachten Zielvorgaben zu hinterfragen sein, da die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder 2021 um ca. 60-82% angestiegen ist, obwohl das Ergebnis nur um 16 % angestiegen ist.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von Artikel 17 Absatz 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die seit 2021 unveränderte Vergütungshöhe soll für Mitglieder des Prüfungsausschusses um 10.000 auf 45.000,- sowie für dessen Vorsitzenden um 20.000 auf 90.000 angehoben werden. Dieses erscheint auf Grund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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