Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.09.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist erst in diesem Jahr an der Börse notiert worden und befindet sich noch am Anfang mit dem Aufbau des Geschäftsmodells. Insofern kann noch keine Entwicklung beurteilt werden. Es fehlt aber ein Lagebericht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. Der AR Bericht ist aber noch verbesserungswürdig.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitarbeiter der Gesellschaft und der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen (Aktienoptionsplan 2021) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Da noch unklar ist, wie erfolgreich die Gesellschaft wird, sollten auch noch keine Aktienoptionen ausgegeben werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Festlegung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder ist sinnvoll, um die Beschlussfähigkeit zu sichern. Die neue AR Vergütung ist akzeptabel und die anderen Satzungsänderungen sind auch problemlos.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wahl.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Kandidaten spricht.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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