Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 01.10.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Ausgliederungsvertrag zwischen der Daimler AG und der Daimler Truck Holding AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt die beabsichtigte Aufteilung der Geschäftsbereiche „Pkw und Vans“ einerseits und „Lkw und Busse“ andererseits auf zwei unabhängige, börsennotierte Gesellschaften. Das gilt ungeachtet der Nachteile (Doppelaufwand aufgrund von Überschneidungen, insbesondere im Bereich Verwaltung und Forschung und Entwicklung), der Gefahren (Anfälligkeit des Geschäftsmodells wegen Verminderung der Vielfalt; Wachsender Einfluss von Großaktionären) und der Kosten („einmalige[ ] Kosten […] in Höhe von rund EUR 700 Mio.) (lesenswert zu all dem Daimler AG, Abspaltungsbericht, 2021, S. 47-51, Rn. 176-196). Grund für die Zustimmung der SdK bildet allein der derzeitige, außergewöhnliche Umbruch in der Automobilindustrie, mit Elektrifizierung, Digitalisierung und Vernetzung. Er erfordert eine rasche Anpassungsfähigkeit. Dem trägt die Aufteilung der Geschäftsbereiche Rechnung, auch indem sie gesonderte Kooperationen zulässt. Durch die Beschlussfassung unter TOP 01 soll der Geschäftsbereich „Lkw & Busse“ ausgegliedert werden. Bisher wurden die drei Geschäftsbereiche „Pkw und Vans“, „Lkw und Busse“ sowie „Finanzierung und Leasing“ zwar in jeweils eigenständigen Gesellschaften geführt, doch bildeten die Mercedes-Benz AG, die Daimler Truck AG und die Daimler Mobility AG jeweils Tochtergesellschaften der Daimler AG. Mit der Abspaltung der Daimler Truck AG und der Aufteilung der Daimler Mobility AG würde es künftig statt der einen Daimler AG zwei börsennotierte Gesellschaften geben, nämlich die Mercedes-Benz Group AG mit dem Geschäftsbereich „Pkw und Vans“ und die Daimler Trucks Holding AG mit dem Geschäftsbereich „Lkw und Busse“ – jeweils mit Finanzdienstleistungsgeschäft. Die Anteile an der neuen „Daimler Truck AG sollen zu 35 Prozent bei der bisherigen Daimler AG und künftigen Mercedes-Benz Group AG verbleiben und zu 65 Prozent an die Aktionäre der bisherigen Daimler AG verteilt werden, gemäß den bestehenden Beteiligungsverhältnissen. Die Aktionäre der bisherigen Daimler AG würden folglich nicht Aktionär der Mercedes-Benz Group AG bleiben, sondern – anteilig – auch der Daimler Truck Holding AG werden. Durch die Abspaltung soll erstens den Gesellschaften „die „erforderliche unternehmerische Flexibilität gegeben [werden], um die strategische Ausrichtung und das Geschäftsmodell eigenständig und agil den sich ständig wandelnden Marktgegebenheiten anzupassen“. Wegen der Unterschiede der Geschäftsbereiche in Bezug auf Kundschaft, Geschäftsmodell und technische Anforderungen sei dabei zweitens „nicht wesentlich“ mit einer Aufwandsverdopplung („Verlust von Synergien“) zu rechnen. Dagegen sei drittens eine Wertsteigerung der bisherigen Daimler AG-Aktie infolge des Wegfalls des bisherigen „Konglomeratsabschlag[s]“ zu erwarten (vgl. Daimler AG, Projekt Fokus auf einen Blick, 2021, S. 2). Dem stehen verschiedene Nachteil gegenüber (vgl. dazu bereits oben bzw. unter Daimler AG, Abspaltungsbericht, 2021, S. 47-51, Rn. 176-196).

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Änderung von § 1 der Satzung (Firma, Sitz)

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die Umfirmierung der Daimler AG in Mercedes-Benz Group AG soll die Umfirmierung „auch im Außenverhältnis […] sichtbar“ gemacht werden (Daimler AG, Einberufung, 2021, S. 6). Dem stimmt die SdK zu, auch wenn die neuen Namen wenig eingängig sind („Group AG“ einerseits, „Truck Holding AG“ andererseits). Immerhin vermeidet die Gesellschaft einen erneuten Namensstreit, bleibt der Name des Erfinders Gottlieb Daimler doch im Rahmen der Firma der Daimler Truck Holding AG erhalten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Prof. Dr. Helene Svahn

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Vorschläge zur Aufsichtsratswahl. Die Kandidatin erscheint hinreichend unabhängig, fachlich geeignet und zeitlich verfügbar.

 

b) Olaf Koch

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Vorschläge zur Aufsichtsratswahl. Der Kandidat erscheint hinreichend unabhängig, fachlich geeignet und zeitlich verfügbar.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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