Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.09.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die jahrelange Gepflogenheit der Sachsenmilch, den Aktionären nur die gesetzlich zustehende Mindestdividende auszuschütten, beteiligt die Minderheitsaktionäre nicht angemessen am Ertrag der Gesellschaft.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die jahrelange Gepflogenheit der Sachsenmilch, den Aktionären nur die gesetzlich zustehende Mindestdividende auszuschütten wurde vom Vorstand mitgetragen. Dies ist auch für das vergangene Geschäftsjahr der Fall.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die jahrelange Gepflogenheit der Sachsenmilch, den Aktionären nur die gesetzlich zustehende Mindestdividende auszuschütten wurde vom Aufsichtsrat mitgetragen. Dies ist auch für das vergangene Geschäftsjahr der Fall.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Enthaltung

 

Begründung: Nach dem Squeeze Out ist für die Minderheitsaktionäre die Frage, welcher WP die Gesellschaft prüfen wird, nicht mehr relevant.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Enthaltung

 

Begründung: Nach dem Squeeze Out ist für die Minderheitsaktionäre die Frage der Besetzung des Aufsichtsrates nicht mehr relevant.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Sachsenmilch AG auf die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, gegen Gewährung einer Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-Out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt generell Squeeze-out-Beschlüsse vor dem Hintergrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Eingriffs in das Recht auf Privateigentum der Minderheitsaktionäre aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Selbstverständlich werden individuelle Weisungen der SdK-Mitglieder zu anderslautender Abstimmung berücksichtigt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.