Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPARTA AG zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK fordert eine Aktionärsvergütung von mindestens 40% vom Ergebnis je Aktie, um auch die Aktionäre des Minderheitsbesitzes am Jahresüberschuss von 15,91 Euro je Aktie angemessen teilhaben zu lassen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Der Vorstand agiert im Interesse der Dt. Balaton AG, welche mit einer Aktienmehrheit von >50% einen beherrschenden Einfluss ausübt. Auf die Interessen des Streubesitzes wird wenig Rücksicht genommen, z.B. bei Kapitalerhöhungen mit Verwässerungseffekten zu Sonderpreisen. Für das Management sind nach eigener Aussage weder Dividenden noch Kursverläufe interessant, man orientiert sich am ausschließlich am NAV. Die Entlastung erfolgte in der Vergangenheit hauptsächlich nur mit den Stimmen der Dt.Balaton AG.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Ausweislich seines dürftigen Berichtes entspricht der Aufsichtsrat offenbar nur den Interessen des Hauptaktionärs, siehe TOP3. Der Aufsichtsratsbericht beschränkt sich auf ganze 14 Zeilen Text, es sollen "Parallelverfahren" außerhalb von Aufsichtsratssitzungen stattgefunden haben. Insgesamt ist nicht zu erkennen, dass auch die Interessen der Minderheitsaktionäre angemessen vertreten werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:RSM erbrachte in der Berichtsperiode lt. Geschäftsbericht ausschließlich Prüfungsleistungen in Höhe von 13.000 Euro. Es spricht nichts gegen eine erneute Mandatierung.

 

 

TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

a) Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Professorin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Rhein-Main, Burrweiler. Frau Prof. Dr. Lergenmüller ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: ― Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrats) ― Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Aufsichtsrats) ― DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrats) ― Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) ― MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Das Mandat von Frau Prof. Lergenmüller soll erneuert werden. Dies lehnt die SdK wg. der unter TOP4 bereits geschilderten Verhältnisse ab. Hinzu kommt ein Overboarding: Frau Lergenmüller bekleidet fünf weitere vergleichbare Mandate und übt dabei zwei Vorsitze aus.

 

b) Herrn Hans-Jörg Schmidt, Privatier, Monaco Herr Schmidt ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: ― PNX METALS Ltd, Adelaide, Australia, Non-Executive Director

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK lehnt die erneute Mandatierung von Herrn Schmidt aus den unter TOP4 bereits erwähnten Gründen ab.

 

c) Herrn Diplomkaufmann Dr. rer. pol. Günter Werkmann, Vorstand MISTRAL Media AG, Darmstadt Herr Dr. Werkmann ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: ― CARUS AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) ― SPARTA Invest AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK lehnt die erneute Mandatierung von Herrn Dr. Werkmann aus den unter TOP4 bereits erwähnten Gründen ab.

 

d) Herrn Wilhelm K. T. Zours, Vorstand der DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg Herr Wilhelm K. T. Zours ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: ― Beta Systems Software AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats) ― Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) ― Strawtec Group AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) ― YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg (geschäftsführender Direktor und Vorsitzender des Verwaltungsrats)

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK lehnt die erneute Mandatierung von Herrn Zours aus den unter TOP4 bereits erwähnten Gründen ab.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.