Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS MicroTec SE und den Konzern einschließlich der Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Nachdem im vergangenen Jahr noch ein deutlicher Verlust erwirtschaftet wurde, ist es schön zu sehen, dass das Jahr 2020 mit einem Gewinn abgeschlossen wurde. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und dies ist angesichts der Rahmenbedingungen sinnvoll. Die SdK sieht jedoch eine nachhaltige Beteiligung der Aktionäre an den Gewinnen von 40 % -60 % vor, sodass das Thesaurieren als Ausnahme angesehen werden sollte.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz der Corona-Widrigkeiten hat es der Vorstand geschafft im Jahr 2020 einen Gewinn zu erwirtschaften bei einem starken Auftragseingang.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In mehreren Sitzungen traf sich der Aufsichtsrat. Die Inhalte werden im Aufsichtsratsbericht ausführlich beschrieben. Die Anwesenheitsquote betrug für alle AR-Mitglieder 100 %.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Im kommenden Jahr sollte der Abschlussprüfer gewechselt werden, denn die BDO AG ist seit 2012 für die Gesellschaft tätig.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Schulte stellt eine schöne Ergänzung für den Aufsichtsrat dar.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem erfüllt die Vorgaben der SdK und ist als sehr gelungen zu bewerten. Die Vorstandsvergütung ist auf einen Maximalbetrag beschränkt. Eine Malusregelung ist ebenfalls Bestandteil des Vergütungssystems.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats ist als reine Fixvergütung und der Höhe nach zustimmungsfähig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.